Wolfgang Aldag (GRÜNE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Das Land ist an die Wasserrahmenrichtlinie gebunden, die besagt, dass eine Durchgängigkeit der Fließgewässer gegeben sein muss und dass ein guter chemischer und ökologischer Zustand erreicht werden muss. Lassen Sie mich an dieser Stelle ergänzen, dass ich den guten Zustand auch hinsichtlich der Gewässermorphologie für einen enorm wichtigen Faktor halte.

In dem vorliegenden Antrag wird die Funktionsfähigkeit der Fischaufstiegs- und  abstiegsanlagen infrage gestellt und die Forderung daraus abgeleitet, im Ergebnis von Untersuchungen und einer Vollkostenanalyse einen Maßnahmenkatalog aufzustellen, um die Funktionsmängel zu beheben.

Meine Damen und Herren! Wenn es um die Durchgängigkeit von Fließgewässern geht, kann das Element von Fischauf- und  abstiegsanlagen immer nur ein Mittel zweiter Wahl sein. Das Mittel erster Wahl, um die Durchlässigkeit zu erreichen, müssen die Entfernung der Barriere und infolge dessen die Renaturierung der Fließgewässer sein.

(Zustimmung)

Nur die Renaturierung fördert einen guten chemischen sowie ökologischen Zustand und verbessert allgemein die Gewässermorphologie.

Der Antrag ist demzufolge in der Analyse durchaus korrekt, aber in der Forderung nicht zielführend. Nochmals Geld in die Funktionsfähigkeit zu stecken, ist unserer Ansicht nach der falsche Weg. Weitere Investitionen würden die Anlagen auf lange Jahre hin manifestieren und die notwendige Renaturierung unserer Fließgewässer und das Erreichen der Ziele aus der Wasserrahmenrichtlinie nach hinten schieben. Notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie müssen deswegen mit dem Fokus auf die Renaturierung umgesetzt werden.

In der letzten Legislaturperiode gab es in diesem Bereich bereits ein Vorankommen, weil wir das Umweltsofortprogramm und die Artensofortförderung eingeführt und umgesetzt haben. Allein für das Umweltsofortprogramm ließen sich 139 Erfolgsprojekte der Gewässerrenaturierung und der Landschaftspflege aufzählen.

An dieser Stelle nenne ich vier Beispiele: die Renaturierung des Landgrabens und der Rückbau von drei Wehren durch den Unterhaltungsverband Aller, die Verbesserung der Morphologie durch den Rückbau von Sohlenverbau durch den Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, die Beseitigung von Stauanlagen im Nebengraben Tackau durch den Unterhaltungsverband Mittlere Saale und der Rückbau von 16 Stauanlagen durch den Unterhaltungsverband Stremme.

Im Jahr 2021 konnten durch die Artensofortförderung, welche das Umweltsofortprogramm ablöste, 91 Projekte gefördert werden. Deshalb finden wir es gut und richtig, dass dieses Programm von dem neuen Umweltminister übernommen wird.

Ein Vorteil, den die Landesregierung in dieser Wahlperiode gegenüber der letzten Wahlperiode hat, ist: Sie wird von der Bundesebene Rückenwind bekommen. Im Koalitionsvertrag wurden einige richtungsweisende Dinge festgeschrieben. Auf EU- und Bundesebene wurde das Zeitalter der Renaturierung ausgerufen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, um unsere Gewässer wieder in Ordnung zu bringen und durchlässig zu gestalten. Teure Analysen und das Reparieren von nicht funktionierenden Bauwerken stehen diesem Ziel entgegen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Aldag. - Herr Loth steht am Mikrofon und möchte eine Intervention machen.


Hannes Loth (AfD):

Herr Aldag, ich möchte anmerken, dass in dieser Anhörung die Ministerin Frau Dalbert selbst genau die Evaluierung, die Sie ablehnen und wir fordern, versprochen hat. Das ist die Forderung Ihrer grünen Ministerin gewesen.

(Unruhe - Zuruf)


Wolfgang Aldag (GRÜNE):

Ja, das ist dann so.

(Zuruf)