Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regelung ist klar. Die Aufbewahrung von Patientenakten bleibt auch nach Schließung eines Krankenhauses verpflichtend. Nach § 630f Abs. 3 BGB und § 10 Abs. 3 der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte müssen Patientenunterlagen mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Diese Pflicht besteht auch bei einer insolvenzbedingten Schließung eines Krankenhauses. Schließlich handelt es sich bei Gesundheitsdaten um besonders schutzbedürftige Informationen.
Andererseits stellt sich, wie die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder Mitte letzten Jahres festgestellt hat es wurde bereits etwas dazu ausgeführt , in vielen Fällen die Frage, wer konkret für die Archivierung der Akten zuständig ist, insbesondere dann, wenn der eigentlich Verantwortliche nicht mehr existiert. Oft fehlen Konzepte der Krankenhäuser, sodass im Fall der Fälle dann doch klare Zuständigkeiten und eine geregelte Finanzierung fehlen.
Es wurden bereits Beispiele aus Hessen und Nordrhein-Westfalen genannt, die hier landesrechtlich tätig geworden sind und die Krankenhausträger mit klaren Vorgaben verpflichtet haben, Konzept und Finanzierung der Archivierung zu regeln, damit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten gewährleistet sind, der Zugriffs durch Unbefugte verhindert wird, eine regelmäßige Überprüfung einer möglichen Vernichtung der Akten erfolgt und insbesondere das Recht der Patientinnen auf Einsichtnahme gesichert ist. Hier kann und sollte auch Sachsen-Anhalt tätig werden. Es spricht wirklich nichts dagegen und sehr viel dafür.
Ob die Situation allerdings derart akut ist, sei einmal dahingestellt. Die finanzielle Situation vieler Häuser im Land ist sehr angespannt, keine Frage. Wir sehen gerade in Magdeburg, dass es in einigen Häusern wirklich sehr herausfordernd ist. Wir sehen aber auch, gerade in Magdeburg, dass die Kliniken durchaus zuversichtlich sind.
Jetzt, kurz bevor die notwendige und lange angekündigte Krankenhausreform greift und damit die strategische und finanzielle Planbarkeit und Absicherung der Häuser ein ganz neues Niveau erreicht, wird sicherlich kein Träger sein Haus jetzt über die Klippe gehen lassen, jetzt, wo einerseits große strukturelle Veränderungen anstehen, andererseits aber der sichere Hafen einer verlässlichen Finanzierung und die Einhegung der Ökonomisierung der Krankenhausleistungen am Horizont erscheinen.
Voraussetzung für das Gelingen ist aber auch das wünsche ich mir an dieser Stelle ganz ausdrücklich von der zuständigen Ministerin , dass wir endlich mit einem Landeskrankenhausplan die notwendigen konzeptionellen Schritte für diesen anstehenden Strukturwandel im Gesundheitswesen gehen und dass wir Träger, die sich mutig und vorausschauend für diesen Wandel auf den Weg machen, unterstützen und mit ihnen gemeinsam den Weg gehen, und ihnen nicht mit Drohungen Steine in den Weg legen, wenn sie eigene Ideen haben, wie es im Harz der Fall ist.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ja, verehrte Linke, Sie haben einen Punkt mit der Sicherung der Patientendaten. Aber man sollte diesen Punkt nicht als Steigbügelhalter für alarmistische Schließungsdebatten bei Krankenhäusern strapazieren. Wir werden Entwicklungen haben, aber sie werden ganz anders aussehen. - Vielen Dank.