Ich rufe jetzt noch einmal auf den
Tagesordnungspunkt 12
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/4893
(Erste Beratung in der 80. Sitzung des Landtages am 18.12.2024)
Diesen Tagesordnungspunkt haben wir an sich schon beendet. Wir haben dort nur folgendes Problem: Der Gesetzentwurf der AfD, den wir inhaltlich abgelehnt haben, hat zwei Artikel. Ein Artikel befasst sich mit einer Verfassungsänderung.
(Guido Kosmehl, FDP: Dritte Lesung beim nächsten Mal!)
Und ein Artikel enthält eine einfache gesetzliche Änderung. Da bei einer Verfassungsänderung eine dreifache Lesung notwendig ist, kann sich die Abstimmung, die wir durchgeführt haben, nur auf Artikel 2 beziehen. Bevor wir uns da gegenseitige juristische Ausarbeitungen zumuten, würden wir die einfach noch mal zurückziehen.
Ich erkläre die Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der AfD für nicht gültig, weil er nicht mit der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt übereinstimmt. Wir müssen ihn beim nächsten Mal noch einmal aufrufen. Über die Frage, ob die Abstimmung über Artikel 2 möglich gewesen wäre oder sogar richtig oder nötig war, können wir uns gern unterhalten, wenn wir ganz viel Zeit haben.
(Guido Kosmehl, FDP: Dritte Lesung machen!)
Danke. - Damit würde ich den Tagesordnungspunkt 12 wieder schließen. Den Tagesordnungspunkt 14 haben wir bereits abgeschlossen.