Tagesordnungspunkt 14
Zweite Beratung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4901
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/4998
(Erste Beratung in der 80. Sitzung des Landtages am 18.12.2024)
Berichterstatter ist Herr Borgwardt. Er ist auf dem Weg nach vorn und er hat das Wort. - Bitte sehr.
Siegfried Borgwardt (Berichterstatter):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/4901 hat der Landtag der Präsident hat es schon gesagt in der 80. Sitzung am 18. Dezember 2024 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Gegenstand des Gesetzes ist eine Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Diese Änderung verfolgt eine Reihe von Ziele, von denen ich einige beispielhaft nennen möchte: Unter anderem geht es um die Vereinheitlichung der Praxis bei Kreiswahlvorschlägen und Landeswahlvorschlägen, eine Präzisierung der Regelungen zu den Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge, um Rechtsklarheit herzustellen. Auch bisher bestehende Unklarheiten bei der Reihenfolge von Kreiswahlvorschlägen auf dem Stimmzettel sollen mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf beseitigt werden.
Schlussendlich wird auch eine Änderung des Zuschnitts der Wahlkreise 7 und 8 angestrebt, wohingegen die Abweichung im Wahlkreis 7, Haldensleben, unterdurchschnittlich ist und im Wahlkreis 8 darüber liegt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 39. Sitzung am 9. Januar 2025 mit dem vorgenannten Gesetzentwurf. Die Mehrzahl der im Gesetzentwurf beinhalteten Änderungen erwies sich als unstrittig, sodass der Großteil des Beratungsbedarfs auf den neuen Wahlkreiszuschnitt entfiel.
So kreiste vor allem um die Frage, ob es genüge, dass ein Neuzuschnitt lediglich dort erfolge, wo die gesetzlich bestehende Toleranzschwelle der Abweichung von der Wahlkreisdurchschnittsgröße berührt wird oder ob sie stattdessen schon jetzt neu zuzuschneiden seien, wenn sie momentan die Tendenz aufweisen, sich in Richtung dieser Schwelle zu bewegen. Es setzte sich mehrheitlich die Auffassung durch, dass ein Neuzuschnitt gegenwärtig nur im Umfang des im Gesetzentwurf Vorgesehenen durchzuführen sei.
Der Ausschuss beschloss daher mit 7 : 3 : 3 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in unveränderter Form anzunehmen, wie es in der Beschlussempfehlung mit der Drs. 8/4806 ersichtlich ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.