Tagesordnungspunkt 20
Zweite Beratung
Verantwortung für die humanitäre Katastrophe in Afghanistan übernehmen! Menschenleben retten - sichere Fluchtwege schaffen - Landesaufnahmeprogramm initiieren
Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/139
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/4997
Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5049
(Erste Beratung in der 3. Sitzung des Landtages am 17.09.2021)
Der Drucksachennummer des Antrages können Sie entnehmen, dass dieser vom Anfang der Legislaturperiode stammt. Berichten wird uns zu dem Werdegang der Abg. Herr Krull.
Tobias Krull (Berichterstatter):
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/139 hat der Landtag in der 3. Sitzung am 17. September 2021 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Ziel des Antrages ist der Einsatz der Landesregierung auf der Bundesebene zugunsten einer fortgesetzten Evakuierung vormals für die Bundesrepublik Deutschland tätiger afghanischer Bürger sowie besonders gefährdeter Berufsgruppen. Es sollen ebenfalls Katastrophenhilfe- und Stipendienprogramme sowie Erleichterungen bei der Einreise und der Familienzusammenführung initiiert werden. Zugleich soll durch das Land Sachsen-Anhalt ein Aufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan aufgelegt werden. Die Antragsteller fordern des Weiteren, dass alle aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erteilen. Außerdem sollen Integrationsmaßnahmen für ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige ausgeweitet werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 1. Sitzung am 29. September 2021 mit dem vorgelegten Antrag. In der 2. Sitzung am 4. November 2021 erfolgte eine Berichterstattung der Landesregierung. Zum damaligen Zeitpunkt wurden im Ausschuss mehrheitlich Bedenken hinsichtlich der Beschlussreife des Antrags formuliert.
Eine erneute Aufrufung erfolgte daher erst in der 39. Sitzung am 9. Januar 2025. Das nunmehrige Vorliegen neuer Erkenntnisse und die dynamische Entwicklung des Antragskontextes spiegelt sich in der Tatsache wider, dass nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die Antragsteller jeweils einen Entwurf einer Beschlussempfehlung vorlegten.
Die Tischvorlage der Fraktion die Linke verengt die Ziele des Antrags auf eine kontingentierte Anzahl von Ortskräften, da aus der Sicht der Antragsteller die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung für ebendiese bislang nicht ausreichend wahrgenommen habe.
Der ebenfalls als Tischvorlage zur Verfügung gestellte Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP fokussiert auf die Rückführung afghanischer Straftäter und die Förderung der freiwilligen Rückkehr hochsicherheitsrelevanter Personen nach Afghanistan. Außerdem soll auf die Bundesebene eingewirkt werden, Aufnahmeprogramme zu beenden und Abschiebeverbote afghanischer Ausreisepflichtiger zu überprüfen. Dieser Entwurf einer Beschlussempfehlung fand als Beratungsgrundlage die Mehrheit im Ausschuss.
Bei der folgenden Schlussabstimmung wurde die Ihnen in der Drs. 8/4997 vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 3 Stimmen verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dessen Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.