Stefan Ruland (CDU): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Heiß, dieses Thema rund um die Fördermitteladministration in der IB ist im Ausschuss schon mehrfach aufgerufen worden. Der unsägliche Versuch, statt des Vollkostenansatzes der Investitionsbank - Kollege Bernstein hat es gesagt - den Teilkostenansatz als Vergleichsgröße beim Landesverwaltungsamt heranzuziehen, wird nicht fruchten. Denn wenn man so herangeht - als Controller bezeichnet man das, was bspw. für Personal anfällt, als Eda-Posten -, dann ist das eine Milchmädchenrechnung; so ein Vergleich hinkt. 

Zum Thema Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Herr Scharfenort, ich empfehle Ihnen, sich § 5 Abs. 3 anzusehen. Darin steht in Satz 1 Folgendes: 

„Das fachlich zuständige Ministerium kann durch Verordnung die Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen abweichend von Absatz 1 ganz oder teilweise einer Landesbehörde seines Geschäftsbereichs übertragen, soweit dies zur besseren, insbesondere wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung zweckmäßig erscheint.“ 

Wenn man als Ministerium quasi entscheidet, das an die IB zu geben, dann muss man schon geprüft haben, ob es nicht im eigenen Geschäftsbereich wirtschaftlicher möglich gewesen wäre. Daher läuft auch ein Antrag zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung ins Leere. 

Es ist schwierig, in einer Dreiminutendebatte all das, was gesagt worden ist, aufzugreifen. Aber ich möchte der Fraktion Die Linke als Antragstellerin den Stenografischen Bericht 8/8 vom 14. Dezember 2021, hier Seite 175, ans Herz legen, laut dem der Kollege Henke seinerzeit zum IB-Errichtungsgesetz gesprochen hat. Wenn Sie sich das durchgelesen haben, müssten Sie wissen, dass Ihr Antrag zumindest diametral dem entgegensteht, was der Kollege Henke damals unter Beifall in Kurzform gesagt hat, weil er sehr viele richtige und wichtige Dinge gesagt hat. 

Zu Kollege Schmidt, der gesagt hat, wir müssten in der Frage der Fördermittelvergabe und der Verwendungszweckprüfung mutiger werden. Diesbezüglich bin ich bei Ihnen. Wir haben, als wir bei den Kollegen in Schleswig-Holstein waren, erlebt, wie so etwas gut funktionieren kann. Aber wenn wir gerade einmal dabei sind, mehr Vertrauen und mehr Mut zu fordern, Herr Kollege Schmidt, dann sollten wir auch den Mut haben, den Auftragnehmern von öffentlichen Aufträgen mehr Vertrauen zu verschaffen, 

(Beifall bei der CDU - Zurufe)

dass sie all das tun, was wir in eine gesetzliche Regelung gegossen haben. Daher fordere ich Sie auf, mit dem gleichen Enthusiasmus dem Tariftreue- und Vergabegesetz einen Korb zu verpassen; denn auch dabei kann man mit Mut und Vertrauen Bürokratie abbauen. - Vielen Dank.