Konstantin Pott (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon lustig, wenn wir über Krankenhäuser sprechen und in einem Nebensatz unser Vorschlag für ein Konzept für die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt angesprochen wird, dass genau das passiert, was ich in der Debatte immer vorwerfe, nämlich dass man sich nicht inhaltlich damit beschäftigt, sondern dass man nur mit Phrasen kommt, die den Krankenhäusern am Ende überhaupt nicht helfen.

(Zustimmung bei der FDP)

Wir haben einen konkreten Vorschlag gemacht, über den man diskutieren kann. Wenn Sie nicht in diese Tiefe einsteigen können, dann tut es mir leid, aber dann sollten Sie auch keine falschen Versprechungen machen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion.

(Zustimmung bei der FDP)

Kommen wir aber zum eigentlichen Antrag, und diesbezüglich bin ich ein bisschen überrascht über das, was hier so alles gesagt wurde. Ja, es ist erst einmal richtig: Patientendaten sind natürlich sensible Daten. Deswegen ist es auch vollkommen in Ordnung, dass man über den Datenschutz spricht und darüber, wie mit diesen Daten umgegangen wird.

Es gibt aber einen rechtlichen Rahmen. Wir haben die Datenschutz-Grundverordnung, und wir haben auch andere Regelungen in Deutschland, die den Datenschutz sicherstellen.

Eigentlich ist dafür eine landesrechtliche Regelung gar nicht notwendig. Auch wenn ein Krankenhaus schließt, gibt es gesetzliche Regelungen, an die man sich halten muss.

(Beifall bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Das machen wir nach der Regelung! - Zuruf: Genau! - Guido Kosmehl, FDP: Richtig! - Weitere Zurufe und Unruhe)

- Lieber Kollege Tullner, ich freue mich, dass Sie beim letzten Tagesordnungspunkt inzwischen auch wieder da sind; das ist ja auch nicht immer so.

(Unruhe und Lachen - Zurufe: Super! Was soll denn das? - Weitere Zurufe)

Aber: Sie haben wahrscheinlich auch unseren Alternativantrag gelesen. Darin steht nur ein Prüfauftrag. Die Frage ist, ob das sinnvoll ist. Wir halten das nicht für notwendig. Es gibt bestehende gesetzliche Regelungen, an die muss man sich halten.

Ich komme zur praktischen Anwendung. Nehmen wir an, ein Krankenhaus schließt. Dann gibt es j Für einen Träger dieses Krankenhauses. Natürlich ist dieser Träger weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Patientendaten datenschutzkonform gesichert werden, dass die Aufbewahrungsfristen eingehalten werden. Das ist geregelt, das gilt dann weiter.

Wir haben private Träger, wir haben kommunale Träger, wir haben freie gemeinnützige Träger und wir haben das Land als möglichen Träger. Es ist sehr unwahrscheinlich und das ist in den letzten Jahren auch nicht vorgekommen, dass ein Träger komplett insolvent ist. Insofern führen wir hier eine Scheindebatte.

Wenn dann gesagt wird, die Landesregierung hätte geschlafen - liebe Kollegen von der AfD-Fraktion, ich habe dazu auch von Ihnen keinen Antrag gelesen. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen, man muss unbedingt etwas machen und das hätte längst passieren können, das sehe ich kritisch. Ich meine, Sie sind länger im Parlament als ich. Ich habe noch keine Debatte und keinen Redebeitrag von Ihnen dazu gehört. Insofern ist das ein interessantes Argument, das man hier so bringen kann.

(Zurufe von der AfD)

Also, stimmen Sie unserem Alternativantrag zu. Darin steht ein Prüfauftrag. Der ist aus meiner Sicht erst einmal unschädlich. Aber es gibt gesetzliche Regelungen, die den Schutz von Patientendaten in Sachsen-Anhalt gewährleisten. Eine landesrechtliche Regelung ist nicht zwingend erforderlich. - Vielen Dank.