Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber geschätzter Kollege Gebhardt, auch Sie haben wieder versucht, mit der Verwendung des Begriffes „Ortskräfte“ 

(Rüdiger Erben, SPD: Schön zu vermischen!)

alles in einen Topf zu spielen, um zu sagen: Die Ampel   die mittlerweile Geschichte ist   hat sich doch für die Ortskräfte konkrete Vorgaben und Aufgaben gestellt. Ich sage Ihnen: Die Ampelregierung hat diese Verantwortung und diese Vorgaben des Koalitionsvertrages auch eingehalten, 

(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD)

weil es, meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Ortskräfte ging, die für die Bundeswehr, die als Botschaftspersonal in der damals noch diplomatischen Vertretung in Kabul und die mit weiteren Bundesministerien gearbeitet haben, die in Afghanistan aktiv waren. Im Nachgang ist versucht worden, das noch für diejenigen auszuweiten, die für NGO tätig geworden sind. Dabei hat man gesagt, die NGO können die Namen benennen und dann werden sie als Ortskräfte direkt nach Deutschland gebracht. Das ist nicht die Verantwortlichkeit der Ampelregierung, die wir gemeint haben, als wir die Ortskräfte explizit genannt haben. 

Denn wenn Sie einmal die Debatte genauer verfolgen: Es war eine relativ geringe Anzahl   also, es war schon eine große Anzahl  , ich meine irgendetwas zwischen 800 und etwas mehr, die beim Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan als Ortskräfte identifiziert waren. Es wurden plötzlich immer mehr. Es kamen immer mehr. Ich sage ausdrücklich, Ortskräfte und deren Familien, dadurch erhöht sich die Anzahl. Das ist für mich keine Frage. Aber wenn Sie sehen, was einzelne NGO plötzlich an Listen melden und sagen, dass das alles Ortskräfte waren, dann bedarf das einer Prüfung. 

(Stefan Gebhardt, Die Linke: Ja!)

Diese Prüfung kann vor Ort nicht mehr passieren, weil wir keine Vertretung dort haben. Deshalb versuchte man, das aus Pakistan heraus zu machen. Deshalb sitzen viele auch noch in Pakistan. Aber diese Prüfungen sind entscheidend, weil man genau klären muss: Waren das Menschen, die ggf. wie Ortskräfte zu behandeln sind, weil sie eine entsprechende Tätigkeit hatten, oder sind das Menschen, die sich melden, um nach Deutschland zukommen? Welchen Sicherheits-Background gibt es dazu? Das ist der Unterschied. Deshalb dauert es etwas länger. Deshalb ist es auch richtig, dass an dieser Stelle die Bundesinnenministerin gesagt hat, dass das erst einmal nicht fortgeführt wird, weil das zu einem Ausufern führt. 

Sorry, das ist etwas, das nicht in unserer Verantwortung liegt. Ich habe auch im Ausschuss deutlich gemacht, dass wir uns um die Ortskräfte   diesen Begriff „Ortskräfte“ gibt es übrigens auf der ganzen Welt  , die wir bei einem Einsatz der Bundeswehr vor Ort haben, die wir bei konsularischen Vertretungen immer dabei haben, natürlich kümmern. Deshalb sage ich: Aus meiner Sicht ist die Beschlussempfehlung richtig. Sie umfasst genau diejenigen, denen wir versprochen haben: Ihr habt uns geholfen während der Zeit, als die Taliban nicht an der Macht waren, wir werden die Verantwortung übernehmen. Die haben natürlich auch einen Anspruch auf Schutz.

Letzte Bemerkung, Frau Präsidentin. - Es ist natürlich richtig, dass wir verstärkt die Ausreisen nach Afghanistan, die Abschiebungen nach Afghanistan wieder aufnehmen. Das gilt insbesondere für die Menschen, die hier straffällig werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. - Vielen Dank. 

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Kosmehl, es gibt eine Nachfrage von Herrn Gebhardt. Damit gibt es die Möglichkeit, hier noch länger auszuführen. - Herr Gebhardt, bitte. 


Stefan Gebhardt (Die Linke): 

Herr Kosmehl, ich will nicht ausschließen   das will ich ehrlich einräumen  , dass wir unterschiedliche Informationslagen haben. Ich will aber definitiv sagen, dass es uns ausdrücklich   so steht es auch im Antrag   um diese Ortskräfte ging und nicht um Leute, die für NGO gearbeitet haben. Im Ursprungsantrag von 2021 war zugegeben eine viel größere Breite aufgezählt. Im jetzigen Antrag, in der jetzigen Formulierung reden wir ausdrücklich nur von Ortskräften. 

Aber meine Frage ist eine andere. Sie haben eben noch einmal gesagt, aus den und den Gründen haben Sie das in Ihrer Beschlussempfehlung verankert. In der Beschlussempfehlung steht von Ortskräften gar nichts. Deswegen wollte ich fragen: Wie wird man dieser Verantwortung gerecht, die Sie eben noch einmal betont haben, in dem Sie gesagt haben: Die Ampel ist dieser gerecht geworden? In der Beschlussempfehlung steht dazu kein Wort. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Kosmehl. 


Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Herr Gebhardt, Sie erwischen mich auch manchmal dabei, dass ich es etwas verkürzter darstelle, als es vielleicht sinnvoll wäre. Die beiden Vertreter der hier erfolgreich arbeitenden Koalition in Sachsen-Anhalt, 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

die auch Verantwortung im Bund getragen haben bzw. noch tragen, sind der Auffassung, dass wir die Verpflichtungen, die wir im Koalitionsvertrag eingegangen sind, erfüllt haben. Unser geschätzter dritter Partner hat gesagt: Das ist eure Verantwortung bzw. eure Pflicht gewesen. 

(Rüdiger Erben, SPD, nickt)

Deshalb haben wir die Ortskräfte nicht explizit aufgenommen, weil wir   und, ich glaube, auch die CDU   der Auffassung sind, dass wir die Ortskräfte, denen wir verpflichtet waren, bereits nach Deutschland verbracht haben. Deshalb hat es an dem Punkt keine Erwähnung in der Beschlussempfehlung, anders als ich es gerade angedeutet habe, gefunden. Aber für mich ist klar: Wir haben diese Zusage eingehalten. Deshalb sehen wir an dieser Stelle derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.