Tagesordnungspunkt 4
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4950
Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Herr Minister Schulze.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Nachdem wir gerade über die deutsche Sprache gesprochen haben, ist es gar nicht so leicht für mich, jetzt zu dem „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ zu reden. Verzeihen Sie mir also, wenn ich mich vielleicht einmal verhaspele,
(Rüdiger Erben, SPD, lacht)
aber darum soll es nicht gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Mit dem Entwurf dieses Gesetzes soll das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Sachsen-Anhalt an die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung des Bundes angepasst werden.
Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde 2014 eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anzuerkennen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung knüpft der Bund an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 an. Einige der Änderungen betreffen die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und sind Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Änderungen dienen der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur gezielten und gesteuerten Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten in den Arbeitsmarkt. Das will ich hier ganz bewusst betonen: Es geht um den Arbeitsmarkt und nicht, wie manchmal unterstellt wird, um das Sozialsystem.
Für landesrechtlich geregelte Berufe obliegt es den Ländern, ihre Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze bzw. die landesrechtlichen Fachgesetze auf Änderungsbedarfe zu prüfen und erforderliche Änderungen umzusetzen. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf die Einstellung eines seit sechs Jahren anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens wegen Mängeln bei der rechtlichen Implementierung sowie dem praktischen Vollzug der Berufsanerkennungsrichtlinie beabsichtigt.
Ich will noch einige Punkte nennen, die in dem Gesetz geregelt werden. Es wird geregelt, dass die Einreichung von notwendigen Dokumenten wie Universitätsabschluss oder Ausbildungsnachweis auch in englischer Sprache und je nach Kapazität der Behörde sogar in Originalsprache möglich ist. Zudem wird geregelt, dass nach negativer Feststellung der Gleichwertigkeit eine ausführliche Begründung erfolgen muss und dass die Bearbeitung der Anträge schnellstmöglich erfolgen muss. Der Zweck des Gesetzes wird weiter gefasst: Fachkräften mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung wird die Möglichkeit zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung auch in nicht reglementierten Berufen eröffnet.
Warum sage ich das ganz bewusst? - Wir erleben immer wieder die Situation, dass uns aus der Wirtschaft und von anderen gesagt wird: Mensch, wir haben hier Personen, die eine Qualifikation besitzen, aber es dauert extrem lang, diese Qualifikation anzuerkennen; es ist extrem schwer nachzuvollziehen, ob die Person auf der Grundlage der Gesetzgebung hier arbeiten kann oder nicht; in der Praxis bewährt sich die Person.
Es gibt Hürden - ich habe soeben eine genannt , die eigentlich schon lange hätten ausgeräumt werden müssen: Wir brauchen immer auch die Übersetzung in die deutsche Sprache. Ich denke, Englisch sollte immer mehr auch in die Behörden Einzug halten; deswegen das Thema englische Sprache,
(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP, und von Andreas Silbersack, FDP)
im Einzelfall sogar die Landessprache. Wahrscheinlich werden eher Spanisch oder bspw. auch Französisch mit genannt sein. Es wird sicherlich auch einmal vorkommen, dass die Landessprache dann genutzt werden kann.
Das heißt, wir werden jetzt schneller werden. Das heißt, wir werden es zum einen schneller schaffen, Menschen, die hier arbeiten wollen und die von sich aus sagen, „ich möchte nicht vom Sozialsystem leben, ich möchte arbeiten“, die Möglichkeit dazu zu geben. Zum anderen geht es darum - das passt auch zu unserer Fachkräftekampagne , dass die Qualifikation derjenigen, die aus dem Ausland, aus Drittstaaten hierher kommen, hier einen Arbeitsplatz gefunden haben und schon einen Vertrag unterschrieben haben, hier in Deutschland schneller geprüft wird
(Zustimmung von Matthias Redlich, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)
und dann, wenn sie richtig ist, auch anerkannt wird. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Fragen.
(Daniel Rausch, AfD: Hier! Hier!)
- Doch, dort, Entschuldigung. - Herr Rausch.
Daniel Rausch (AfD):
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Frage. Sie haben gesagt, Dokumente müssen vorgelegt werden. Jetzt die Frage: in Kopie oder im Original? Vielleicht haben Sie das schon gesagt; ich weiß es nicht.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Das ist eine gute Frage.
Daniel Rausch (AfD):
Es geht darum, dass das auch wirklich genau überprüft wird. Ich meine, so ein Ding kann am Computer jeder selbst erstellen.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Absolut. Erst einmal muss - das sage ich bewusst natürlich trotzdem alles bis ins letzte Detail geprüft werden, selbst wenn es hier um eine Beschleunigung geht. Denn wir wollen schon wissen, ob das - das geht jetzt ein bisschen in Richtung Ihrer Frage , was wir vorliegen haben, auch wirklich dem entspricht, was die Person mitbringt.
Habe ich noch eine Minute Zeit?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ja.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Das Thema „Original oder Kopie“ ist wirklich wichtig. Das haben wir bei unserer Delegationsreise nach Vietnam vor Ort auch erläutert bekommen. Denn es ist sehr einfach, bspw. auch Arbeitsverträge zu fälschen, selbst von großen Unternehmen. Teilweise ist es sehr, sehr schwer, eine Fälschung dann zu erkennen, wenn das Dokument in Kopie vorliegt. Deswegen kann es teilweise auch vorkommen Es gibt ja auch die Anerkennung im Ausland, wie es bspw. in Vietnam der Fall ist, wo die Botschaft prüft, ist der Arbeitsvertrag aus Deutschland auch wirklich ein Arbeitsvertrag oder ist das ein Fake. Das ist in der Regel das Original. Das dauert auf dem Postweg manchmal. Das müssen wir in Kauf nehmen. Denn am Ende des Tages hilft uns das, Fälschungen schneller zu erkennen. Heutzutage kann man wirklich alles fälschen. Deswegen habe ich mir das selbst angeschaut. In dem Fall sind es Originale gewesen.
Ich weiß es aber nicht für jeden Einzelfall. Das müssen die Behörden, denke ich, zum Teil auch selbst festlegen und entscheiden, können sie mit einer Kopie oder mit einer E-Mail leben oder müssen sie noch das Original anfordern.
Ich will aber sagen: Unsere deutschen Behörden, speziell die im Ausland, legen sehr viel Wert darauf, dass ihnen im Zweifelsfall die Originaldokumente vorliegen, auch wenn das wirklich extra Zeit kostet und diese teilweise einen längeren Postweg haben.
Es ist ein sehr wichtiges Thema. Danke, dass ich dazu etwas sagen durfte.