Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie wissen, spreche ich mich seit Langem dafür aus, dass das im Dezember 2022 vom Bund beschlossene weitere Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan für besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige eingestellt wird. Außerdem spreche ich mich wegen der hohen Belastung der Kommunen für die Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten aus. Daher werde ich gezielte Landesaufnahmeprogramme für die Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger, wie sie die Fraktion Die Linke fordert, bestimmt nicht unterstützen.

Unabhängig davon wird Sachsen-Anhalt die Zusage, Ortskräfte aus Afghanistan entsprechend unserem Anteil nach dem Königsteiner Schlüssel aufzunehmen, auch weiterhin einhalten - nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. 

Nun zu der Beschlussempfehlung der regierungstragenden Fraktionen. Zum Schutz der eigenen Bevölkerung sind alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um insbesondere schwere Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abzuschieben. Mit einer ersten Rückführungsmaßnahme nach Afghanistan im August 2024 konnte dem erstmals seit der Machtergreifung der Taliban im August 2021 zumindest im Ansatz wieder Rechnung getragen werden. Aus Sachsen-Anhalt wurden zwei ausreisepflichtige Afghanen, die zuvor strafrechtlich verurteilt worden waren, abgeschoben.

(Ulrich Siegmund, AfD: Zwei!)

Das hat gezeigt, dass auch in Länder wie Afghanistan ein Weg für Rückführungen gefunden werden kann, nämlich dann, wenn der Bund willens ist, zielgerichtet an der Umsetzung zu arbeiten.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Ich sage deutlich: Es darf nicht bei einer Rückführungsmaßnahme bleiben, sondern es müssen zwingend weitere folgen. 

(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)

Auf eine weitere Maßnahme warten die Länder nun bereits seit fünf Monaten.

Vor diesem Hintergrund werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Aufhebung von Abschiebungsverboten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kurzfristig überprüft wird. Allein in Sachsen-Anhalt ist für gut 2 450 afghanischen Staatsangehörige, die eigentlich ausreisepflichtig werden, vom BAMF ein solches zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot festgestellt worden. 

Der Bund ist gehalten, Wege zu eröffnen, um Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen zumindest hochsicherheitsrelevanter Personen nach Afghanistan praktisch durchführen zu können. Soweit Sachsen-Anhalt entsprechende Maßnahmen mit vorbereiten kann, werden wir dies tun. - Vielen Dank.