Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juni 2021 trat nach einem sehr langen Reformprozess das neue SGB VIII in Kraft. Die bundesgesetzliche Reform macht nun auch einige landesgesetzliche Anpassungen erforderlich, die wir hier im Land umsetzen müssen.
Wir begrüßen es sehr, dass mit dem Bundesgesetz endlich die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt sind für Familien mit Kindern mit Behinderungen, dass hier mehr Teilhabe ermöglicht werden kann. Ziel des Gesetzes ist, dass die bisher getrennten Leistungen der Eingliederungshilfe mit den Leistungen zur Erziehung unter einem Dach der Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe endlich zusammengeführt werden können.
Das Jugendamt als Träger der örtlichen Jugendhilfe wird somit allein zuständig sein, nämlich für alle Kinder. Es ist nicht mehr zu unterscheiden, ob ein Kind eine Behinderung hat oder nicht. Ich glaube, das ist ein wichtiger, ein ganz besonderer und bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Die Zusammenführung soll auch dazu beitragen, dass bestehende Schnittstellen- und Zuständigkeitsproblematiken zwischen dem SGB VIII und dem SGB IX endlich überwunden werden und sichergestellt wird, dass Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, einer körperlichen Behinderung und deren Familien die Leistungen künftig aus einer Hand beziehen und nicht ständig unterschiedliche Stellen, wie das noch bisher der Fall ist, anlaufen müssen.
Mit der Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung werden somit viele Barrieren abgebaut, um einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen und der Förderung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu eröffnen.
Da die Umsetzung sehr komplex ist, hat sich der Bundesgesetzgeber hierbei enorm Zeit gelassen und den Übergangszeitraum bis 2028 gewählt. Um das zu gewährleisten, kann Kindern und Eltern mit Behinderung ein Verfahrenslotse zur Seite gestellt werden, um sie beim Beantragen von Leistungen zu unterstützen. Die Verfahrenslotsen sind auch für die Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bei den örtlichen Trägern zuständig. Die kommunalen Mehrbelastungen für das Personal werden vom Land ausgeglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetzentwurf ist gemäß § 9a SGB VIII die Errichtung von Ombudsstellen, die unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden agieren, geregelt, um - ich denke, das ist sehr wichtig und auch schon angesprochen worden - bei konflikthaften Situationen von jungen Menschen oder Familien eine externe Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Weitere Regeln im Gesetzentwurf sind bereits angesprochen worden, wie die Erstellung des Kinder- und Jugendplans.
Der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat aufgrund länger andauernder Abstimmungen zwischen dem Sozial- und dem Finanzministerium einige Zeit gedauert; das ist richtig. Aber ich glaube, es ist gut, dass die Verhandlungen jetzt abgeschlossen sind, dass wir zu einer Einigung gekommen sind. Wir möchten den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überweisen. - Vielen Dank.