Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Entscheidung, das Fördergeschäft weitgehend auf die landeseigene Investitionsbank zu verlagern, sind weitgehende Änderungen eingetreten. Das Geschäftsmodell der Bank wurde damit deutlich verbreitert. Angesichts der deutlichen Überlastungsanzeichen im Landesverwaltungsamt in der Vergangenheit ist dies erst einmal eine nachvollziehbare Strategie.
Ebenfalls sinnvoll ist es, dass nunmehr die Ministerien für ihre jeweiligen Förderprogramme ein konkretes Preisschild für die Umsetzung bekommen. Gerade bei Kleinstprogrammen stehen Fördersumme und Kosten der Abwicklung in einem unguten Verhältnis. Wir haben gerade von schlechten Richtlinien und Kosten gehört. Daher ist es sinnvoll, Kostentransparenz herzustellen und versteckte Kosten sichtbar zu machen. Problematisch ist dabei allerdings - das sei angemerkt -, dass dies für die Parlamentarier nicht nachvollziehbar ist, da die IB-Kosten in Summe pro Haus und nicht pro Förderprogramm ausgewiesen sind.
Das zentrale Problem ist aber das Fehlen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Im Zuge diverser Nachfragen zeigt sich deutlich, dass niemand, auch nicht die Landesregierung, weiß, wo die Bearbeitung eines Förderprogramms am wirtschaftlichsten ist: Landesverwaltungsamt - IB - Ministerien? - Das liegt vor allem daran, dass der tatsächliche Aufwand beim Landesverwaltungsamt nicht ermittelt wird.
Das einfache, holzschnittartige Übertragen, das blinde Weitergehen des Weges, den Kollege Schmidt ansprach, birgt die Gefahr, dass tatsächlich Mehrkosten entstehen und so das Ziel einer wirtschaftlicheren Bewältigung der Aufgaben nicht erfolgt. Herr Robra sagt, man will nur das Personal vergleichen. Letztendlich ist für den Landeshaushalt entscheidend, was es kostet. Wenn das Personal bei der einen Seite teurer ist als bei der anderen Seite, dann ist auch dieser Vergleich nicht hilfreich. Ich möchte wissen, was die wirtschaftlichste Aufgabenerfüllung ist.
Entsprechend dem Verweis auf die nötige Kostenklarheit halten wir den Ansatz des Gesetzentwurfes für richtig, bei jeder Übertragung auf die IB oder das Landesverwaltungsamt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verpflichtend vorzusehen.
Das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs, die Kompetenzen der IB im Fördergeschäft zu reduzieren, ist hingegen nicht so einfach abschließend zu bewerten. Hier ist die Frage der Wirtschaftlichkeit, aber natürlich auch der jeweiligen fachlichen Kompetenz zu bewerten.
Konkret sollen in § 5, der die Aufgaben und Zuständigkeiten in der Fördermittelverwaltung regelt, diverse Nummern aufgehoben werden. Maßgeblich dafür scheint zu sein, dass dies die Bereiche sind, in denen die Fördermittel schlecht abfließen, seit sich die IB darum kümmert. Ob der stockende Mittelabfluss aber allein der IB anzulasten ist, wäre zuvor zu prüfen. Die Hemmnisse könnten in der Abwicklung, aber auch in der Programmierung der Förderung, in den Richtlinien oder an anderer Stelle liegen.
Die interministerielle Arbeitsgruppe „Förderpolitik“, zu der auch eine Unterarbeitsgruppe zur Erfolgskontrolle im Fördergeschehen gehört, wäre gefordert, hierzu erste Erkenntnisse vorzulegen. Ich bitte die Landesregierung, diese in die Ausschussberatungen einzubringen. Wir stimmen der Überweisung zu.