Guido Kosmehl (FDP): 

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! 

(Nadine Koppehel, AfD: Zweijährige Kinder, neunjährige Kinder - da schreien sie nicht!)

- Ja, Frau Koppehel. 

(Nadine Koppehel, AfD: Entschuldigung, Herr Kosmehl!)

Jetzt haben Sie selbst gemerkt   Sie haben dem Antrag ja wahrscheinlich auch in der Fraktion zugestimmt  , dass der Antrag sachlich keinen Sinn macht. 

(Lachen bei der Linken und bei den GRÜNEN - Matthias Lieschke, AfD: Ich fand ihn klasse!)

Ehrlich gesagt: Zwischen Artikel 11 und Artikel 14 besteht schon ein Unterschied. Das ist also kein Zahlendreher oder Ähnliches, wie kurzfristig vermutet wurde. 

(Lachen bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Sie haben schlicht und ergreifend irgendetwas geschrieben, irgendwo abgeschrieben, jedenfalls aber nicht geprüft. 

(Marco Tullner, CDU: Oh, oh, oh!) 

Und das, obwohl ausgerechnet der Kollege Siegmund immer so viel Wert auf seinen Faktencheck legt. 

(Lachen und Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei den GRÜNEN und bei der SPD - Guido Heuer, CDU: Mehr Bildung in zwei Tiktok-Videos! - Tobias Rausch, AfD: Nur kein Neid!)

Deshalb ist das aus meiner Sicht schwierig. 

Wenn wir uns jetzt einmal anschauen, was Herr Siegmund in seiner Rede gesagt hat   er hat z. B. auch auf die fünf Jahre abgestellt  , dann stellen wir fest: Das ist wahrscheinlich auf § 11 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes gemünzt. Darin heißt es allerdings: 

„Sie darf außer in den Fällen der Absätze 5 bis 5b fünf Jahre nicht überschreiten.“ 

In den Absätzen 5, 5a, 5b sind die Fristen aufgezählt, die die Frau Ministerin schon genannt hat. Man kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von zehn Jahren, von 20 Jahren oder sogar ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot aussprechen, so wie es das Land Sachsen-Anhalt gemacht hat. 

(Unruhe)

Das, was Sie hier suggerieren, dass nach fünf Jahren alle wieder hereingelassen werden, geht gar nicht. 

Dann will ich Ihnen noch etwas sagen, weil Sie zum Ende hin gesagt haben: Frau Gorr, ausgestreckte Hand, lassen Sie uns die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen. 

(Angela Gorr, CDU, lacht)

Ich lese in Ihrem Antrag: Erstens soll etwas gestrichen werden, wo auch immer. Dann sagen Sie: Zweitens soll man sich gegenüber der Europäischen Union für eine Änderung der Richtlinie einsetzen. Das heißt, wenn wir das streichen, dann verstoßen wir gegen europäisches Recht, 

(Ulrich Siegmund, AfD: Nein, das ist richtig!)

aber wir können danach sozusagen mit der Europäischen Union darüber sprechen. Auch das hat wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun; denn die rechtlichen Rahmenbedingungen sind einzuhalten. 

(Angela Gorr, CDU, zustimmend: Eben!)

Kurzum, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es war wieder einmal eine Nebelkerze der AfD, ein Versuch, mit einem Thema Stimmung zu machen, das, ehrlich gesagt, sachlich anders begründbar ist. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt   und dafür sind wir verantwortlich, auch als Landtagsabgeordnete   kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten offenbar auch eine unbefristete Einreisesperre ausgesprochen werden. Dass wir diese Einreisesperren am Ende auch durchsetzen müssen, dass wir auch Rückführungen durchführen müssen, steht außer Frage. Das haben die Koalitionsfraktionen in den vergangenen Jahren immer wieder betont. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Kosmehl, es gibt eine Nachfrage   wenn Sie diese zulassen  , und zwar von Frau Koppehel. - Frau Koppehel, bitte. 


Nadine Koppehel (AfD): 

Herr Kosmehl, dann habe ich jetzt einmal eine Frage an Sie als Juristen. Was machen wir in Fällen wie dem in Dessau? Dort haben wir es jetzt mit Jonas A. zu tun; er ist Vergewaltiger in einer Gruppenvergewaltigung, auch in Dessau. Er ist nach Verbüßung seiner Haftstrafe jetzt rausgekommen und bedroht die Leute. Er droht mit dem Abschneiden der Köpfe. Würden wir ihn abschieben? Können wir ihn abschieben? Zählt er als Gefährder? Was raten Sie uns? Was soll ich den Leuten in Dessau sagen? 

(Stefan Ruland, CDU: Gar nichts sagen!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Kosmehl, bitte. 


Guido Kosmehl (FDP): 

Frau Koppehel, vielen Dank für die Frage. Ich kenne diesen Fall jetzt nicht im Detail. Aber bei dem, was Sie geschildert haben, ist es aus meiner Sicht der richtige Weg, sämtliche Straftaten, wie z. B. die Androhung von körperlicher Gewalt oder sogar des Todes, bei der Polizei zu melden. Das wird dazu führen, dass die Polizei sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzt, die seinen Status klärt   ich kenne den Status von ihm nicht  , ob er geduldet ist, ob er eine Anerkennung hat oder wie auch immer, um dann das Verfahren weiterzuführen und ggf. eine Entscheidung zu treffen, z. B. dass ein Schutzgrund nicht besteht, dass Asyl nicht gewährt werden kann, sodass dann tatsächlich eine Ausreisepflicht besteht. In dem Moment, in dem die Ausreisepflicht festgestellt wird und sozusagen rechtssicher ist, 

(Andreas Schumann, CDU: Dann fragt mal in Aschaffenburg, ob der auch ausreisepflichtig ist!)

  denn es gibt natürlich auch eine Gegenposition; man kann sich rechtsstaatlich wehren  , kann sie auch vollzogen werden. 

Aus meiner Sicht müssen wir dazu kommen, solche Ausreisepflichten schneller, zügiger und konsequenter zu vollziehen, sodass sich diese Menschen, die eine Gefährdung darstellen und/oder kein Bleiberecht in Deutschland haben, 

(Andreas Schumann, CDU: Afghanistan!)

in Deutschland nicht aufhalten können.