Damit rufe ich auf
Tagesordnungspunkt 1
Befragung der Landesregierung gemäß § 45a GO.LT
Ich schaue zur SPD. - Herr Erben, bitte.
Rüdiger Erben (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mit dem am 14. Januar 2025 verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen der Fußballbundesliga in der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der DFL blieb daher erfolglos.
Nach dem im November 2014 bereits in Kraft getretenen § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes wird bei Veranstaltungen für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Personen eine Gebühr erhoben, welche nach dem Mehraufwand zu berechnen ist, der aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte entsteht. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die Möglichkeiten nicht auf die erste und zweite Bundesliga beschränkt sind.
Ich frage für meine Fraktion: Welche Haltung hat die Landesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil für die Schaffung einer vergleichbaren Rechtsnorm im hiesigen Landesrecht?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Erden. - Ich schaue in die Reihen der Landesregierung und sehe Frau Dr. Zieschang zum Rednerpult eilen.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Erben, wir haben uns gerade gestern auch im Kabinett über die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ausgetauscht. Deswegen habe ich sie auch noch in meinen Unterlagen mit. Im Kabinett habe ich erst einmal grob ausgeführt, welche Entscheidung in Karlsruhe ergangen ist. Sie haben es in gewisser Weise schon angedeutet. Es gibt eine lange Vorgeschichte. Im November 2014 hat Bremen einen gesetzlichen Gebührentatbestand neu geschaffen. Es handelt sich im einen Gebührentatbestand, mit dem der polizeiliche Mehraufwand für gewinnorientierte, erfahrungsgemäß gewaltgeneigte Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Personen geschaffen wurde. Es wurde nicht nur dieser Gebührentatbestand geschaffen, sondern es wurde auch eine Gebühr gegenüber der Deutschen Fußballliga geltend gemacht, die diese dann an den Verein Werder Bremen weitergereicht hat. In der Folge gab es verwaltungsgerichtliche Klagen und es kam zum Abschluss der Klage der Deutschen Fußballliga vor dem Bundesverfassungsgericht, wobei das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit bzw. die Verfassungsgemäßheit des Gebührentatbestands verankert hat.
Wir haben im Kreis der Innenministerkonferenz mehrfach über die Thematik gesprochen. Wir haben im Kreis der Innenministerkonferenz - das habe ich gestern auch im Kabinett dargelegt - vereinbart, dass wir uns, sowie die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vorliegt, auch im Kreis der Innenminister austauschen. Bremen hat den Vorsitz in der Innenministerkonferenz. Insofern wird das Thema sicherlich auf die Tagesordnung der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz gesetzt.
Wieso ist der Austausch mit den anderen Bundesländern wichtig? - Ich halte ihn für wichtig, weil es schon schwierig wäre, wenn wir in Deutschland einen Flickenteppich hätten, weil es letztlich zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte, wenn in einzelnen Bundesländern gegenüber Vereinen Gebühren geltend gemacht werden und in anderen nicht. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Vereine bzw. sie könnten es natürlich auch umlegen auf die Ticketpreise. Deswegen haben wir im Kreis der Innenminister eigentlich immer gesagt, dass wir ganz gern ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen haben möchten.
Für Sachsen-Anhalt kann ich feststellen, dass wir diesbezüglich im Augenblick keine gesetzliche Grundlage haben. Es müsste eine gesetzliche Grundlage überhaupt erst einmal geschaffen werden. Aber, wie gesagt, mir ist es wichtig, dass wir eine bundesweite Abstimmung vornehmen; denn wenn das einzelne Länder tun, ist das mit einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung für die heimischen Vereine verbunden, und das hielte ich für nicht richtig.
Unabhängig davon lade ich auch den FCM und den HFC zu Gesprächen ein. Auch mit ihnen möchte ich gern den Austausch darüber suchen, wie vielleicht auch die Vereine selbst auf diese Entscheidung reagieren. Ergänzend dazu muss man wissen, dass gerade die Sportministerkonferenz im zurückliegenden Jahr den intensiven Austausch mit den Fußballverbänden gesucht hat, um das gesamte Thema und das Thema Hochrisikospiele zu erörtern. Letztlich gab es nicht sehr viel Bereitschaft seitens der Fußballverbände, vielleicht auch von sich aus das eine oder andere einzuleiten.
Insofern, so denke ich, ist es wirklich ein zweifacher Dialog, der jetzt angestrengt werden muss, zum einen mit unseren Vereinen und zum zweiten auch im Kreis der Innenminister. Danach werde ich das Thema erneut auch im Kabinett zur Beratung stellen. Aber, wie gesagt, wir haben im Augenblick keine gesetzliche Grundlage und wir haben im Augenblick auch nicht unmittelbar vor, eine solche zu schaffen.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Herr Erben.
Rüdiger Erben (SPD):
Den Wunsch nach Bundeseinheitlichkeit kann ich gut nachvollziehen, auch die Begründung, die dahinterliegt. Aber wir haben nun die Situation, dass es ein Land gibt, das eine solche Regelung hat und diese wahrscheinlich auch exekutieren wird. Wir haben mehrere Länder, wie Schleswig-Holstein, Hamburg usw., die sagen, sie erheben in jedem Fall die Gebühr. Wir haben aber auch Länder, die sagen, sie erheben in keinem Fall eine Gebühr, wie NRW, Bayern oder Sachsen. Man muss mit einer gewissen Intention in die Verhandlung gehen. Was wäre denn Ihre Intention? - Eher zahlen müssen oder sich NRW oder Bayern anschließen?
(Guido Kosmehl, FDP: Letzteres!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin, bitte.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Zunächst, so glaube ich, haben alle Länder, die zwar eine Tendenz erkennen lassen, deutlich gemacht, dass sie die Abstimmung in der Innenministerkonferenz noch abwarten. Ich habe Ihnen erst einmal eine Tendenz insofern beschrieben, als ich gesagt habe, dass wir im Augenblick keine gesetzliche Grundlage haben und auch nicht unmittelbar vorhaben, eine zu schaffen. Wir würden uns aus einem bundesweiten Gesamtleitzug womöglich zu einem späteren Zeitpunkt nicht verabschieden. Aber im Augenblick - das haben Sie ja auch angedeutet - sehe ich auch nicht, dass es einen bundesweiten Zug in diese Richtung gibt.
Ich will aber auch sagen - das haben einige Bundesländer deutlich gemacht und deswegen ist mir das Gespräch mit dem HFC und dem FCM wichtig , auf die Frage, ob eine Großveranstaltung erfahrungsgemäß gewaltgeneigt ist, können vielleicht auch die Vereine über ihre Fanclubs Einfluss nehmen. Es stellt sich die Frage, ob hierbei jetzt auch einmal ein bisschen Bewegung dahingehend ins Spiel kommt, dass die Vereine auch von sich aus dabei vielleicht aktiver werden, als sie es in der Vergangenheit waren.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin.