Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat in ihrer Einbringung die wesentlichen Änderungen im Aufnahmegesetz dargestellt. Es sind hauptsächlich Anpassungen, die sich aufgrund von bundes- und europarechtlichen Vorgaben ergeben. Wir schaffen damit Rechtssicherheit und einen Gleichklang, insbesondere mit höherwertigem Recht.
Für die Unterbringung von vulnerablen Personen und zum Schutz von Frauen schaffen wir landesrechtlich Rechtsklarheit. So werden schutzbedürftige Personen, wie z. B. Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, besser geschützt und müssen entsprechend separat untergebracht werden.
Zur Abwehr einer dringenden Gefahr können nun die Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften betreten werden. Das dient dem Schutz der Allgemeinheit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Rechtskreiswechsel wird landesrechtlich geregelt.
Aber wir wissen, Theorie und Praxis gehen manchmal weit auseinander. Die Erfahrungen, die wir seit dem Rechtskreiswechsel mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine machen mussten, zeigen, dass die Anreize zur Arbeitsaufnahme fehlen und die Kosten für den Sozialstaat steigen. In Deutschland leben rund 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine. 700 000 von ihnen sind im erwerbsfähigen Alter, aber von den Erwerbsfähigen arbeitet nur etwa jeder Fünfte. Das sind deutlich zu wenige.
(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)
Denn viele Ukrainer sind seit mehr als zwei Jahren in Deutschland und müssten sich bei uns eigentlich integriert haben. Rund 200 000 Ukrainer sind im wehrfähigen Alter, doch deren Erwerbsquote ist mit 29 % erstaunlich gering. Die Beschäftigungsquote in anderen europäischen Staaten ist deutlich höher. Wir brauchen einen Richtungswechsel, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen.
(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU, und von Siegfried Borgwardt, CDU)
Ich bitte um eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kosmehl, Herr Schulenburg. Wollen Sie die zulassen? - Ja. - Herr Kosmehl, bitte.
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schulenburg, wir sind häufig einer Meinung. An einer Stelle würde ich Ihnen eine Frage stellen und Sie um eine Einschätzung bitten. Die Frage der Reduzierung der Leistungsgewährung bei Ukrainern, aber auch bei anderen Asylbewerbern war gerade Gegenstand der Beratungen zum Sicherheitsgesetz, das, glaube ich, in der vorvergangenen Woche im Deutschen Bundestag durch die Ampel verabschiedet wurde. Vielleicht können Sie mir erklären, warum die CDU/CSU-Fraktion gegen die Regelung gestimmt hat, in der explizit eine Leistungseinstellung bzw. kürzung vorgesehen war.
(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD, und von Olaf Meister, GRÜNE)
Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Kosmehl, Sie wissen, dass wir hier im Landtag sind. Sie müssten schon die Kollegen im Bundestag fragen. Ich vertrete hier die Meinung der CDU-Landtagsfraktion und die habe ich an dieser Stelle deutlich gemacht.
(Zustimmung von Christian Albrecht, CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Schulenburg.