Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Inzwischen ist es ja schon eine liebgewonnene Tradition geworden, sich am Ende des Jahres hier im Hohen Haus mit einer Novelle zum KiFöG zu beschäftigen. Und so stehe ich auch heute wieder vor Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und spreche hierzu. Man kann aber auch sagen, dass es ein Ausdruck verlässlicher Politik ist.
Ich möchte auf einige Punkte des Gesetzesentwurfs eingehen.
Erstens. Es ist angesprochen worden, dass die erweiterte Geschwisterkindregelung in § 13 Abs. 4 Satz 2 nicht angetastet wird, und das ist auch gut so. Diese Regelung soll bis zum Jahr 2026 verlängert werden.
(Beifall bei der SPD)
Das heißt, dass Familien, die mehrere Kinder haben, die in der Krippe, in der Kita oder im Hort betreut werden, nur für das älteste Kind bezahlen müssen. Das schafft Planbarkeit für die Familien. Das schafft Sicherheit und das stärkt vor allen Dingen die Familien im Beruf.
Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden und dass diese Regelung Bestand hat. In unserem Land werden Eltern nicht vor die Wahl zwischen der Vollbeschäftigung einerseits und guten Bedingungen für ihre Kinder andererseits gestellt. Denn Politik bedeutet auch - das hören wir immer wieder in unseren Wahlkreissprechstunden , zu Vereinbarungen zu stehen und damit Verlässlichkeit auch an dieser Stelle zu garantieren.
Zu beachten ist - das ist jetzt mehr als einmal angesprochen worden - eine klarstellende Formulierung, die auf Wunsch der Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, aber auch der kommunalen Träger entstanden ist. Die erweiterte Geschwisterkindregel greift nur dann, wenn die Kinder regelmäßig den Hort besuchen.
(Zustimmung)
Denn vereinzelt wurden - wer durch die Kitas gegangen ist und sich mit den Erzieherinnen und Erziehern unterhalten hat, der hat es das eine oder andere Mal gehört - missbräuchliche Hortanmeldungen festgestellt. Die Geschwisterkindregel greift nur, wenn die Kinder dreimal pro Woche den Hort aufsuchen; ansonsten wird nicht gefördert. Ich glaube, das ist alles angesprochen worden.
Man muss sehen, wie man das regeln kann. Die Einrichtungen erstellen aus versicherungsrechtlichen Gründen Anwesenheitslisten, weshalb das nicht unbedingt das ganz große Problem sein sollte. Aber darüber werden wir sicherlich im Ausschuss reden.
Zweitens. Im Plenum haben wir uns über den Fachkräftemangel schon sehr oft ausgetauscht. Um die Ausbildungsbedingungen weiter attraktiv zu gestalten, wird die Schulgeldfreiheit - ich finde, das ist ganz wichtig - um die kommenden zwei Jahre verlängert.
(Beifall bei der SPD)
Jeder und jede, der oder die den wunderbaren Beruf des Erziehers ergreifen möchte, kann dies tun, weil er auf den Bestand der Vereinbarung zurückgreifen kann.
Drittens. Ich glaube, das Beherrschen der deutschen Sprache ist grundlegend für den weiteren Bildungsweg nach der Kita. Die Sprachentwicklung und die Sprachförderung in Kitas geschieht auf ganz vielfältige Weise; in erster Linie in der Kommunikation und in der Interaktion zwischen den Kindern und zwischen den Kindern und den Erzieherinnen und Erziehern.
Gerade für Kinder, die aus bildungsfernen Familien kommen, in denen zu Hause wenig oder überhaupt kein Deutsch gesprochen wird, ist es doch umso wichtiger, sie an der richtigen Stelle zu unterstützen. Die Sprachförderung in der Kita ist wichtig für die eigene Entwicklung.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Gensecke, kommen Sie bitte zum Ende.
Katrin Gensecke (SPD):
Je früher diese Förderung beginnt, desto besser ist es.
Ich bitte darum, den Gesetzesentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Bildungs- und in den Finanzausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.