Andreas Silbersack (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Besetzen und das Eindringen auf Flughäfen, das Festkleben auf Straßen und das Beschmieren von Kunstwerken sind Straftaten. 

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Ist Freiheit!)

- Das sind Straftaten, unmissverständlich! - § 240 StGB - Nötigung  , § 123 StGB - Hausfriedensbruch  , § 823 BGB - Schadensersatzpflicht. Diese Straftaten sind nichts anderes, als vom Rechtsstaat zu verfolgen, und zwar in aller Konsequenz, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Davon zu unterscheiden - die Ministerin hat darauf hingewiesen - ist § 129 StGB. - Herr Büttner, das ist wichtig, weil dies die Dinge ein bisschen zusammenbringt. - Das eine sind die Straftaten, die unmissverständlich bestehen. Das andere ist die Feststellung einer kriminellen Vereinigung. Dafür gibt es höhere Hürden. Es gibt Anfangsverdachte, wie vom Amtsgericht München festgestellt. Das ist aber voneinander zu unterscheiden. 

Wir als Rechtsstaat tun gut daran, diese Dinge zu unterscheiden, weil uns so etwas genau nicht passieren soll, nämlich dass - wir kommen wahrscheinlich heute noch bei dem Thema „Compact“ dazu - sich der Rechtsstaat eine blutige Nase holt. Ich habe keine Lust darauf, dass irgendwann festgestellt wird, dass es keine kriminelle Vereinigung ist und dass wir uns zur Last legen müssen, dass wir das möglicherweise rechtlich falsch eingeschätzt haben. 

Deshalb: Klar, es sind Straftaten. Die Hürden für die Feststellung einer kriminellen Vereinigung sind wesentlich höher; deshalb der Alternativantrag. Aber die andere Seite der Medaille ist: Frau Quade, ich muss Ihnen sagen, Sie haben eine Vorstellung par excellence geboten. Sie sind in dieser Hinsicht tatsächlich eine Brandstifterin. Sie sind eine Brandstifterin! 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Zuruf von der AfD: Ja! - Beifall bei der AfD)

Frau Quade, hören Sie zu! Sie relativieren das Strafrecht. Artikel 20a des Grundgesetzes besagt: Lebensgrundlagen retten - alles in Ordnung. Aber wir leben in einem Rechtsstaat. Sie fangen an zu sagen: „Na ja, aber …“; die „TAZ“: ziviler Ungehorsam als Korrektiv der Demokratie. Verstehen Sie? Sie fordern auf. Das sind vorsätzliche Straftaten. Sie relativieren diese. Sie gucken jetzt so, als wenn Sie nicht verstehen, was ich sage. Aber Sie verstehen genau, was ich sage. Sie relativieren die Taten und fordern damit diese jungen Leute auf, selbiges zu tun. Sie kotieren diese Straftaten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das funktioniert nicht. Das Landgericht München hat dazu festgestellt: Die Letzte Generation versucht, sich moralisch überhöhend über die rechtsstaatliche Ordnung zu stellen. - Das funktioniert nicht. 

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP, und von Stephen Gerhard Stehli, CDU)

Der Rechtsstaat tut gut daran, genau dagegen vorzugehen, 

(Zurufe: Macht er doch!)

und zwar in aller Konsequenz. Sie befördern doch nichts anderes als das, was Sie eigentlich bekämpfen. Verstehen Sie das eigentlich? Sie müssen doch den Rechtsstaat irgendwo verteidigen. 

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE) 

- Nein. - In Ihrer Sprache heißt es bei 10 % der Fälle: Na ja, das ist ein bisschen eine Straftat. Anschließend sagen Sie: Wir wollen die Welt retten. - Nein, wir leben in einem Rechtsstaat. Das müssen Sie akzeptieren. 

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der AfD - Zuruf: Das akzeptieren die Leute doch!)

- Nein, Sie akzeptieren es nicht. Sie versuchen durch die Hintertür den Eindruck zu vermitteln: Na ja, so ein bisschen ist es ja in Ordnung. 

(Henriette Quade, Die Linke, schüttelt den Kopf)

Es ist nicht in Ordnung und es sind vorsätzliche Straftaten. Ich als Staat würde diese Leute gnadenlos verfolgen und von ihnen jeden Cent, den es kostet, zurückzahlen lassen. - Danke.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Silbersack, Sie sind außerhalb Ihrer Redezeit. Es gibt offensichtlich weder eine Intervention noch eine Frage dazu.