Andreas Henke (Die Linke):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder müssen wir in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen dienstrechtliche Vorschriften an veränderte Bedingungen anpassen. Dem gehen oftmals auch Tarifabschlüsse, wie in diesem Fall, voraus, in deren Folge es notwendig ist, Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land anzupassen. Das ergibt sich aus den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und einerseits aus der Treuepflicht der Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn sowie andererseits aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten.
Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die verfassungsgemäße und amtsangemessene Alimentation, die letztlich auch ein Ausdruck der Wertschätzung für die Leistungen der Beamtinnen und Beamten ist und in Anpassung an tarifliche Entwicklungen hilft, den Beamtenstatus auch für Nachwuchskräfte, für Fachkräfte, gerade auch in den Kommunen, attraktiver zu machen. Hin und wieder sorgt sie auch für gerichtliche Auseinandersetzungen, wenn sie aus der Sicht der Empfänger von Dienstbezügen nicht korrekt vorgenommen wird. Beides, Treue- und Fürsorgepflicht, ist für das Funktionieren des Rechtsstaates zweifellos unerlässlich.
Deshalb stehen auch die vorgesehenen Rechtsgrundlagen, mit deren Hilfe sich künftig auch die Gewährleistung der Verfassungstreue abbilden lassen soll, in einem engen kausalen Zusammenhang damit. Keine Frage, hierbei werden in der Tat zweifellos sensible Grundrechte berührt, bspw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weshalb es a) umso wichtiger ist, auch sichere justiziable Vorgaben zu machen, und b) diese gerechtfertigt sein müssen, um auszuschließen, dass Verfassungsfeinde mit unlauteren Absichten in Behörden des Staates arbeiten.
Gleichwohl haben auch Kommunen und ihre Spitzenverbände kritische Bedenken gegen Regelanfragen, gerade bei der Einstellung neuer Beamter, geäußert. Ich sage an dieser Stelle: Gerade weil Beamte hoheitliche Aufgaben ausüben und damit auch Staatsgewalt ausüben, müssen sie über jeden Zweifel an ihrer Verfassungstreue erhaben sein.
Insgesamt, werte Kolleginnen und Kollegen, sieht der Gesetzentwurf zwar, wie es auch im Vorwort heißt, nur punktuelle Änderungen vor, diese sind jedoch sehr zahlreich. Insofern wird im Fachausschuss der Blick darauf zu richten sein. Allerdings - das wurde bisher nicht angesprochen - würden wir den Gesetzentwurf gern auch in den Ausschuss für Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überweisen, gerade mit Blick auf das Thema Verfassungstreue. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der Linken)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Henke. Dann aber zur Mitberatung, ja?
Andreas Henke (Die Linke):
Ja, zur Mitberatung.