Holger Hövelmann (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist eigentlich ein Tagesordnungspunkt, den man so durchlaufen lassen könnte und zu dem man sagen könnte: Machen wir ohne Debatte; ist nicht viel Regelungsinhalt. Nun sagt aber jeder ein paar Sätze dazu.
Ich will zwei Dinge sagen, die mir zu dem Thema eingefallen. Erstens, wir reden - das haben wir vorhin auch gemacht - über Entbürokratisierung. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet die Einfügung von drei Sätzen. Diese drei Sätze haben einen Umfang von 17 Zeilen.
(Zuruf: Wie viele Buchstaben?)
Ich darf Ihnen einen dieser drei Sätze einmal vorlesen:
„,geschützte Berufsbezeichnung‘ bezeichnet eine Form der Reglementierung eines Berufs, bei der die Verwendung einer Bezeichnung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Gruppe von beruflichen Tätigkeiten aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbar oder mittelbar dem Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation unterliegt und bei einer missbräuchlichen Verwendung dieser Bezeichnung Sanktionen verhängt werden.“
Punkt.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, und von Jörg Bernstein, FDP)
Die anderen beiden Sätze haben eine ähnliche Qualität. Das hat die EU übrigens nicht vorgegeben, sondern das kommt von unserer Landesregierung. Meine Bitte: Können wir nicht bei solchen Dingen auch einmal gucken, ob wir Verwaltungsvereinfachung machen, indem wir die deutsche Sprache so verkürzen, dass sie jeder Rechtsanwender auch verstehen kann? - Das ist extrem kompliziert.
(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)
Deshalb meine zweite Bemerkung. Wir überweisen das in den Wirtschaftsausschuss und gucken einmal, was wir daraus machen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, und bei der FDP)