Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, eine Dreiminutendebatte zu einer umfangreichen Novelle zum KVG ist schon ambitioniert. Dass man allerdings so wenig daraus machen kann, wie im Redebeitrag der AfD, ist dann schon ein Stück.

(Oh! bei der AfD - Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE, von Andreas Henke, DIE LINKE, und von Olaf Meister, GRÜNE - Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

- Herr Wähler, vielleicht sagen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern auch einmal, dass derjenige, der hier für Sie gesprochen hat, der Debatte gar nicht mehr weiter zuhört, sondern einfach hinausgegangen ist.

(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD - Weitere Zuruf von der AfD)

Und jetzt schauen Sie sich das einmal an. Was haben Sie aufgegriffen? Sie haben einen Paragrafen aufgegriffen, der die Frage der demokratischen Grundordnung regelt. Sie haben den Rechnungshof angesprochen. Sie kennen doch die Position der Koalition in dieser Legislaturperiode. Natürlich können Sie immer wieder darauf drängen, und ich erwarte auch, dass Sie im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsantrag stellen. Das wird aber nicht angesprochen. Angesprochen werden viele kleine Regelungen, auf die die Kommunen warten und auf die vor allem die Vertretungen warten. Wir wollen nämlich für die hybriden Sitzungen einen Weg gehen, damit das auch dauerhaft machbar ist.

Es gibt die Neuregelung im kommunalen Wirtschaftsrecht, über die man durchaus auch streiten kann. Ich bin der Ministerin sehr dankbar dafür, dass sie damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag übernommen hat.

(Zuruf von der AfD: Ah!)

Ich will an der Stelle auch schon ankündigen, dass wir uns natürlich in der Beratung über den Gesetzentwurf die einzelnen Paragrafen anschauen werden. Ich finde, der Entwurf ist sehr gut, aber auch einen sehr guten Entwurf kann man zumindest noch besser machen.

Deshalb will ich zumindest, damit auch das Zweilesungsprinzip gewahrt bleibt, darauf hinweisen, dass es auch aus unserer Fraktion Hinweise zu § 80 gab. Das betrifft die Frage, ob man bezüglich der Jugendgemeinderäte noch klarere Aussagen brauchen könnte, wann und unter welchen Voraussetzungen er einzurichten ist. Denn Gemeinden, z. B. die Stadt Halle an der Saale, haben sich immer dagegen gewehrt. Sie sagen, sie müssten das gar nicht. Vielleicht kann man das etwas nachschärfen, um dieses Instrument - dort, wo es angewendet wird, ist es sehr erfolgreich - tatsächlich zu einem Erfolg zu machen.

All das machen in einer Anhörung und in der Beratung über den Gesetzentwurf. Deshalb bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Wirtschafts-, in den Sozialausschuss - jetzt muss ich überlegen, ob ich noch einen vergessen habe -

(Zuruf: AID!)

und in den AID zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Kosmehl. Es gibt eine Intervention von Herrn Scharfenort. - Herr Scharfenort, bitte.


Jan Scharfenort (AfD):

Herr Kosmehl, ich weiß nicht, ob Sie in diesem Jahr hier im Plenum saßen. Dann wüssten Sie, dass ich und wir als AfD-Fraktion mehrere Anträge genau zu den Themen eingebracht haben,


Guido Kosmehl (FDP):

Ja.


Jan Scharfenort (AfD):

insbesondere hinsichtlich der Erweiterung der Prüfrechte. Wir wollten immer erst der Landesregierung die Möglichkeit geben, das selbst zu tun. Dann ist natürlich erwartungsgemäß nichts passiert. Dann haben wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der natürlich auch abgelehnt wurde. Das haben wir zweimal so gemacht, und zwar konkret zu den Prüfrechten. Wir wollten die Prüfrechte ausdehnen, damit bei Kommunen mit weniger als 25 000 Einwohnern geprüft werden darf. Es ist nämlich derzeit so, dass bei uns in Sachsen-Anhalt gerade einmal 13 % der Kommunen geprüft werden können. Es soll nicht so sein, dass der Landesrechnungshof prüfen muss, sondern er soll, wenn er möchte, proaktiv prüfen dürfen. Nichts Weiteres wollten wir hier.

Das andere war die Prüfungserweiterung für den Landesrechnungshof bei den kommunalen Beteiligungen. Warum ist das so wichtig? - Weil dort natürlich Hunderte Millionen Euro vor der Prüfung des Landesrechnungshofs versteckt werden. Jetzt kann man natürlich argumentieren - das hatten wir auch in der Diskussion  , dass es ja ein Wirtschaftsprüfer prüft. Der Wirtschaftsprüfer prüft aber nicht die Wirtschaftlichkeit. Er prüft letztlich nur hinsichtlich der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen - das war es dann auch -

(Marco Tullner, CDU: Die Minute ist schon um!)

und erklärt dann sein Testat. Ich denke, das kann ich Ihnen gut entgegenhalten. Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren. Ansonsten schlägt dieses Argument ja offensichtlich nicht durch.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Kosmehl. Es kam eine Bemerkung dazu. Es ist wirklich schwierig, so etwas in einer Dreiminutendebatte abzuhandeln. Das merken wir gerade.


Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin, ich kann das sehr kurz machen. - Ich glaube, ich gehöre zu den Abgeordneten dieses Hauses, die über Tage hinweg, auch hier im Plenarsaal, sehr vielen Debatten lauschen. Deshalb habe ich natürlich auch Ihre Initiativen mitbekommen. Ich war auch in jeder Innenausschusssitzung anwesend, in der wir darüber gesprochen haben. Mein Hinweis war doch nur - Sie waren leider nicht im Raum anwesend: Das war einer von zwei Punkten, die Sie hier zu dieser umfassenden Novellierung angebracht haben, obwohl Sie bereits selbst Initiativen dazu gestartet haben. Wenn das Ihre Quintessenz aus dem vorgelegten Gesetzentwurf ist, zu dem Sie sprechen sollten - denn der Tagesordnungspunkt betrifft die Novelle zum KVG, und wenn Sie dazu nichts anderes zu sagen haben als diese zwei Punkte - das habe ich kritisiert, dann ist mir das zu wenig.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)