Rüdiger Erben (SPD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kirchner, hören Sie gut zu. Ich rede jetzt im Unterschied zu Ihnen nämlich zu Ihrem Antrag, dem wir unseren Alternativantrag entgegenstellen.
Er heißt: Umsetzung des Sachleistungsprinzips bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Er enthält natürlich die Feststellung - Frau Ministerin hat es bereits vorgetragen , dass wir das Sachleistungsprinzip in weiten Teilen dort, wo das Land selbst Verantwortung trägt, auch so umsetzen.
Die kommunale Praxis - das werden Sie feststellen, wenn Sie auch die Meinung der Landräte in Sachsen-Anhalt dazu einholen - ist eben nicht so eindeutig. Denn die Bedingungen sind sehr unterschiedlich. Deswegen zu sagen, im kommunalen Bereich gilt generell das Sachleistungsprinzip, ist schlicht zu einfach und organsiert neue Probleme. Deshalb hat die Ministerpräsidentenkonferenz in ihren Beschluss richtigerweise geschrieben: unter Berücksichtigung der kommunalen Praxis.
Was die sogenannten Prepai-Kkarten betrifft, ist das aus unserer Sicht sicherlich ein guter Ansatz. Aber man kann ihn insgesamt dann ausrollen, wenn er funktioniert. Auch diesbezüglich bin ich wieder bei der kommunalen Praxis angelangt: Alles was wir tun, müssen wir in enger Abstimmung mit denen tun, die es umsetzen. Denn der kleinere Teil der zu bearbeitenden Fälle entfällt auf die Landesaufnahmeeinrichtungen. Der weit überwiegende Teil der Arbeit, der zu erledigenden ist, findet in unseren Landkreisen und kreisfreien Städten statt. Dort haben das die kommunalen Bediensteten ob sich die Einrichtungen nun Migrationsagenturen, Ausländerbehörden oder Sozialämter nennen umzusetzen. Deswegen muss alles, was passiert, in der Praxis auch funktionieren. Das ist das Ziel unseres Alternativantrages. - Herzlichen Dank.