Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits bei der ersten Beratung zu diesem Antrag im Juni dieses Jahres hatte ich angekündigt, dass ich die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz setzen werde. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz stammt aus dem Jahre 2012 und bedarf dringend einer grundlegenden Überarbeitung.
Wozu dient diese allgemeine Verwaltungsvorschrift? - Sie soll den bundeseinheitlichen Vollzug des Waffenrechts sicherstellen und den Waffenbehörden in der praktischen Umsetzung eine Hilfestellung sein. Meinem Vorschlag, eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesinnenministeriums mit der Aktualisierung der für die Entwaffnung von Gewalttätern und Extremisten wichtigen Verwaltungsvorschriften zu beauftragen, ist die Innenministerkonferenz einstimmig gefolgt. Konkret ging es um die Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften zur Zuverlässigkeit für Waffenerlaubnisse, zur persönlichen Eignung, zu Waffenverboten für den Einzelfall sowie zur Rücknahme und zum Widerruf von Erlaubnissen. In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe auch unter Mitwirkung des Fachbereichs Waffenrecht meines Hauses mehrfach getagt und ihre Arbeit Anfang September abgeschlossen.
Der Umstand, dass nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe die Verwaltungsvorschriften sehr umfassend überarbeitet und an aktuelle Rechtsprechungen angepasst werden müssen, unterstreicht, wie wichtig und richtig diese Initiative aus Sachsen-Anhalt war. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll zukünftig sichergestellt werden, insbesondere eine Entwaffnung von Gewalttätern und Extremisten zielgerichtet, zeitnah und vor allem rechtssicher umsetzen zu können. Dabei ging es also nicht um eine Verschärfung, sondern vielmehr um Rechts- und Handlungssicherheit für die Waffenbehörden bei der Umsetzung des geltenden Waffenrechts.
Wie ist das weitere Verfahren? - Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird die Innenministerkonferenz in der Herbstsitzung umfassend informieren, dazu berichten und im Anschluss das formelle Verfahren in Gang setzen. Der Erlass dieser Verwaltungsvorschrift bedarf der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und anschließend der Zustimmung im Bundesrat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Änderungen im Waffenrecht nicht zu einer willkürlichen Belastung gesetzestreuer Bürger führen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Es gilt, das Nötige für die Sicherheit im Lande zu tun, ohne die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger unnötig zu belasten. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)