Sven Czekalla (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schaue auf mein Redemanuskript und dort steht:

(Olaf Meister, GRÜNE, und Cornelia Lüddemann, GRÜNE, lachen)

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

(Guido Heuer, CDU: Jawohl! - Lachen und Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Bereits der Name verrät, dass wir uns in einem technischen Anpassungsprozess in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bewegen, einer eher trockenen, aber dennoch für uns alle wichtigen Rechtsmaterie. Wichtig ist zunächst zu wissen, dass das vorliegende Gesetz das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland, bezogen auf die Bauvorlageberechtigung, wegen unzureichender Richtlinienumsetzung der Richtlinie 2005/36 beenden soll.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Frank Bommersbach, CDU)

Der auf der EU-Ebene ausgehandelte Kompromiss hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung der Ingenieure muss in Landesrecht als Mindeststandard überführt werden. Dieser Verpflichtung kommen wir mit diesem Gesetz nach.

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird in den §§ 64 bis 64d sowie § 87 und in Anlage 1 neu gefasst. Die bereits vorher geregelte kleine Bauvorlageberechtigung findet sich nunmehr systematisch in § 64 Abs. 5 der Bauordnung wieder.

Wir wären aber keine zukunftsorientierte Koalition, wenn wir diesen Änderungsbedarf nicht dazu nutzen würden, weitere notwendige Änderungen abzubilden. Beispielsweise soll der Ausbau der erneuerbaren Energien, der bei uns im Land eng mit dem Strukturwandel und der Transformation der chemischen Industrie verknüpft ist, erleichtert werden.

Verfahrenserleichterungen und der Abbau von Hemmnissen wurden bereits von der Ministerin angesprochen. So soll mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf die Abstandsfläche für Windenergieanlagen zu Nachbarn auf das allgemeine Maß von 0,4 H abgesenkt und somit eventuell bestehende Hürden aufgrund einzuholender Baulasten und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern reduziert werden.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Na also, dann hatte ich doch recht!)

- Das ist ein anderes Thema gewesen. - Neben weiteren Abstandsverbesserungen im Bereich der Brandwände ist hervorzuheben, dass durch das vorliegende Gesetz für Fotovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m Verfahrensfreiheit eingeführt wird. So kann insbesondere auch der ländliche Raum bürokratiearm von der Transformation der Energiegewinnung profitieren.

(Marco Tullner, CDU: Sehr gut! - Zustimmung bei der CDU)

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Anmerkungen und Fragen können wir gern im Ausschuss behandeln. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Frank Bommersbach, CDU: Gute Rede!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Czekalla. - Dann kommt Herr Henke für die Fraktion DIE LINKE. - Ach, Verzeihung! Sorry! Herr Rausch! Stopp! Mir ist einer weggerutscht. - Bitte kommen Sie noch einmal nach vorn, Herr Czekalla. Herr Rausch möchte eine Frage stellen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Er kann doch selbst entscheiden, ob er nach vorn geht!)

Das Kurzzeitgedächtnis …


Tobias Rausch (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident!


Sven Czekalla (CDU):

Lieber Herr Rausch, bevor Sie etwas sagen - ich habe es in meiner Rede, wenn Sie mir zugehört haben, schon gesagt: Mit Anfragen und Anregungen können wir uns gern im Ausschuss befassen.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)


Tobias Rausch (AfD):

Also wollen Sie keine Fragen beantworten?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Also lässt du keine Frage zu?


Sven Czekalla (CDU):

Das machen wir alles in Ruhe im Ausschuss.

(Zustimmung bei der CDU)