Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2522


Auch dieser Gesetzentwurf wir von Frau Grimm-Benne als Ministerin eingebracht. - Bitte sehr.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Gesellschaft unterliegt einem kontinuierlichen Wandel, welcher sich nicht nur auf unser Leben auswirkt, sondern auch auf unser Lebensende und den Umgang mit dem Tod.

Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt trat im Jahr 2002 in Kraft, wurde seitdem kaum geändert und soll an die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die regierungstragenden Parteien vereinbarten unter anderem deswegen in ihrem Koalitionsvertrag, eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts anzustreben. Dies wird mit dem Gesetzentwurf umgesetzt.

Auch die Aufhebung der Sargpflicht ist zeitgemäß und ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs. Öffentliche Belange dürfen einer Tuchbestattung nicht entgegenstehen. Friedhofsträger haben ein Widerspruchsrecht, womit den Besonderheiten religiöser Friedhofsträger Rechnung getragen wird. Der Wunsch nach einer Tuchbestattung ist als freie Gewissensentscheidung konzipiert, die niemand im Einzelfall geprüft.

Der Gesetzentwurf greift weitere Themenkomplexe auf, die die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse widerspiegeln. Der Umgang mit Sternenkindern ist hierbei hervorzuheben. Denn deren würdevolle Bestattung entspricht mittlerweile den sittlichen Vorstellungen der Allgemeinheit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU, und von Dr. Anja Schneider, CDU)

Die Anhörung zeigte, dass einige Krankenhausträger den würdevollen Umgang mit den Anfängen menschlichen Lebens als Freiwilligkeit interpretierten. Umso notwendiger ist daher die gesetzlich vorgesehene Klarstellung, dass für Einrichtungen eine Pflicht zur Bestattung der Sternenkinder besteht.

Der Kampf gegen Kinderarbeit rückt in Zeiten wachsender Globalisierung zudem immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Der Gesetzentwurf leistet dazu einen Beitrag. Denn es ist nicht mit dem kinderrechtlichen Verständnis unserer Gesellschaft vereinbar, wenn Natursteine, die möglicherweise unter Mitwirkung von Kinderarbeit hergestellt wurden, als Grabstein oder Grabeinfassung verwendet werden.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Eine zweite Leichenschau durch einen besonders qualifizierten Arzt ist zukünftig vor jeder Bestattung durchzuführen. Sachsen-Anhalt setzt damit als eines der ersten Bundesländer eine schon lange erhobene kriminologische Forderung der Strafverfolgungsbehörden um.

Außerdem erhalten Angehörige der Bundeswehr, die im Rahmen einer Auslandsverwendung zu Tode kamen, ein dauerhaftes Ruherecht.

Die Bandbreite der Äußerungen im Anhörungsverfahren zeigte, dass der vorliegende Gesetzentwurf sehr komplexe Themenfelder aufgreift und zugleich ausgewogene Lösungen findet. Die Kommunen haben in einzelnen Punkten Bedenken angemeldet, mit denen man sich detailliert auseinandergesetzt hat. Nicht alle im Anhörungsverfahren vorgetragenen Anregungen wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen. Eine Aufhebung des Friedhofszwangs sehe ich sehr kritisch. Eine Öffnung für den Privatbereich führt zwangsläufig zu Folgeproblemen, namentlich zu einem erschwerten Zugang von Angehörigen zur Grabstätte und beim Umgang und dem Verbleib der Urne mit der Asche.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie sehen: Das Themenfeld Tod und Bestattung ist sehr vielschichtig. Ich nehme an, Sie werden auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dem Gesetzentwurf innerhalb der Fraktionen diskutieren und möglicherweise auch weitere Punkte aufnehmen. Wir jedenfalls haben den Auftrag, den wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben und der schon in der letzten Legislaturperiode Thema war, aufgenommen und in einen Gesetzestext gegossen. Ich bitte Sie darum, den Gesetzentwurf nunmehr in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei CDU)