Monika Hohmann (DIE LINKE):
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zu reproduktiven Rechten und Gesundheitsleistungen ist in Deutschland nicht flächendeckend gesichert. Gute Aufklärung und frei zugängliche und sichere Verhütung können die Anzahl ungewollter Schwangerschaften reduzieren. Dennoch wird es immer ungewollte Schwangerschaften geben. Lebenssituationen ändern sich, Verhütungsmittel versagen und Sexualität ist nicht immer voll kontrollierbar.
So gibt es Berichte von Frauen aus Sachsen-Anhalt, die wochenlang mit einem Wettlauf gegen die Zeit zubrachten, da nicht alle gynäkologischen Praxen Schwangerschaftsabbrüche durchführen, keine Neupatientinnen aufnehmen können oder vor dem Eingriff ein Pflichtberatungsgespräch und eine dreitägige Wartezeit einzuhalten waren, um den Abbruch straffrei durchführen zu lassen. Das zeigt, dass es einen großen Ausbaubedarf an Beratungsangeboten sowie medizinischen Einrichtungen gibt, damit eine wohnortnahe Versorgung für alle Frauen sichergestellt ist.
Die Beweggründe für einen Schwangerschaftsabbruch reichen von schwierigen sozialen und familiären Gegebenheiten bis hin zu finanziellen Unsicherheiten. Sie sind vielfältig und, ja, sie sind individuell. Zudem ist keine Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch je von einer Frau aufgrund von Unbedachtheit oder gar aus Leichtsinnigkeit getroffen worden. Wenn sich eine Frau entscheidet, eine Schwangerschaft nicht auszutragen, so betrifft das ihre Wahl- und Entscheidungsfreiheit und damit ein sexuelles und reproduktives Recht, das Staaten garantieren und schützen müssen.
(Beifall bei der LINKEN)
Dementsprechend bedanken wir uns bei den GRÜNEN für die Initiative zu diesem Antrag und hoffen, dass dieser zumindest in den zuständigen Fachausschuss überwiesen wird - das habe ich jetzt vernommen , um das Thema noch ausgiebiger in einem Fachgespräch zu begutachten; denn, wie alle schon gesagt haben, eine Dreiminutendebatte ist für dieses sensible Thema nicht ausreichend.
Zu Punkt 1 des Antrags, die Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung zu erhöhen, haben wir wie die GRÜNEN leider im Finanzausschuss und auch im Sozialausschuss eine Ablehnung erhalten. Deshalb freue ich mich, dass wir dieses Thema noch einmal im Ausschuss beraten, gerade weil gemäß Punkt 1 die Finanzierungssituation in den Beratungsstellen sehr unterschiedlich ist. Die Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Redlich hat gezeigt, dass bei uns im Land die Beratungsstellen, wenn man sich die Pauschalen einmal anschaut, eine unterschiedliche Finanzierung erhalten. Manche kommen fast bis an 100 %, andere wiederum nicht. Deshalb muss man in der Anhörung nachfragen, ob eine Spitzabrechnung oder die Pauschale gewollt ist. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)