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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 16

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung politischer Bildungsarbeit politischer Stiftungen (PolStiftG-LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3315

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/3334

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/4030

Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4045

(Erste Beratung in der 51. Sitzung des Landtages am 09.11.2023)


Der Berichterstatter steht bereits in den Startlöchern. Es ist Herr Stehli. Herr Stehli hat das Wort. - Bitte sehr.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU)


Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter): 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das wird jetzt leider nicht ganz kurz.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP auf Drs. 8/3315 und den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drs. 8/3334 in der 51. Sitzung am 9. November 2023 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Der von den regierungstragenden Fraktionen vorgelegte Gesetzentwurf entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und schafft die gesetzliche Grundlage dafür, mit Landesmitteln die Bildungsarbeit politischer Stiftungen in Sachsen-Anhalt zu fördern. Neben Zuständigkeitsfestlegungen, Nachweis- und Überprüfungserfordernissen, dem Haushaltsvorbehalt sowie Verfahrensfragen ist auch der grundlegende Beutelsbacher Konsens mit dem Kontroversitätsgebot, dem Überwältigungsverbot und der Teilnahmeorientierung im Gesetzentwurf verankert worden. 

Die Fraktion der AfD machte mit ihrem Änderungsantrag deutlich, dass im Gegensatz zur bisherigen Praxis der Ausschluss politischer Parteien von der Teilhabe an staatlichen Leistungen erst dann zulässig sei, wenn das hierfür allein zuständige Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt habe. Erst dann entfielen die Voraussetzungen für eine Förderung der ihr nahestehenden Stiftung auf Dauer. 

Die erste Beratung im Ausschuss für Bildung fand am 23. November 2023 statt. Hierbei wurde vereinbart, am 11. Januar 2024 eine Anhörung durchzuführen und verschiedene Institutionen und Verbände sowie die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Finanzen einzuladen.

In der 31. Sitzung wurden neben den parteinahen Stiftungen der Parteien der CDU, der SPD, der FDP, Die Linke und BÜNDNID 90/DIE GRÜNEN auch das Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie die Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt angehört. Am Ende der Anhörung lagen dem Ausschuss für Bildung zahlreiche konstruktive Änderungshinweise für das weitere Gesetzgebungsverfahren vor. 

In der darauffolgenden Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt unter Kritik der Fraktion Die Linke auf Antrag der Koalitionsfraktionen hin abgesetzt. 

Zur nächsten Beratung am 7. März 2024 lagen dem Ausschuss für Bildung die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, sechs Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie acht Änderungsanträge der Fraktion Die Linke vor. 

Ein vierter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde als Tischvorlage in der Sitzung verteilt. Zudem beantragte die Fraktion Die Linke mündlich, die Grundinhalte des in § 4 Abs. 2 Satz 1 enthaltenen Begriffs „freiheitliche demokratische Grundordnung“ näher auszuführen.

Für das folgende Abstimmungsverfahren wurden die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage erhoben. Anschließend wurde über die Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen abgestimmt. Sie wurden angenommen. Damit wurden unter anderem der Begriff der politischen Stiftung konkretisiert, die aufgeführten Themenbereiche erweitert, die fehlende Distanz als weiteres Ausschlusskriterium definiert und die Regelungen über Förderungsvoraussetzungen und Förderfähigkeit sowie die Grundlage für die Feststellung der Bewilligungsbehörde und die Befugnis für das Auskunftsersuchen bei Verfassungsschutzbehörden bestätigt. 

Der in der Sitzung formulierte Änderungsantrag der Fraktion Die Linke wurde abgelehnt, ebenso wie ihr Antrag Nr. 1 zur Änderung der Zweckbestimmung in § 1. Die Änderungsanträge Nrn. 2 bis 8 hatten sich nach Feststellung der Fraktion Die Linke mit der Abstimmung über die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen bereits erledigt. 

Der vom Landtag überwiesene Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drs. 8/3334 wurde bei 3 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt. 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte ihre Änderungsanträge Nrn. 1 bis 3 und 6 ebenfalls für erledigt. Über die Änderungsanträge Nrn. 4 und 5 zur Aufnahme von Rücknahme- und Widerrufsregelungen sowie zur Transparenz wurde abgestimmt. Sie wurden mehrheitlich abgelehnt. 

Abschließend wurde die vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen verabschiedet und dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfes empfohlen.

Zur anschließenden Beratung im Finanzausschuss am 4. April 2024 lag neben dem überwiesenen Änderungsantrag der AfD-Fraktion auch ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufnahme von Rücknahme- und Widerrufsregelungen vor. Nachdem diese Änderungsanträge mehrheitlich abgelehnt wurden, schloss sich der Ausschuss für Finanzen mit 7 : 3 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an. 

Bei der folgenden Schlussabstimmung bestätigte der Ausschuss für Bildung am 11. April 2024 seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag. Ein zuvor mündlich gestellter Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Streichung des § 4 Abs. 3 wurde bei 2 : 10 : 1 Stimmen abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Bildung sowie für Finanzen wurde die Ihnen auf Drs. 8/4030 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Stehli, es gibt eine Bemerkung von Herrn Tillschneider dazu. - Herr Tillschneider, Sie können sie jetzt machen.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD): 

Ja, und zwar eine Frage.

(Dr. Falko Grube, SPD: An den Berichterstatter?)

- Na ja, doch, man kann auch manchmal den Berichterstatter fragen, vor allem dann, wenn er auch Ausschussvorsitzender ist, weil nämlich bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der von der AfD-Fraktion benannte Experte Ulrich Vosgerau, ein ausgewiesener Staatsrechtler

(Dr. Falko Grube, SPD: Ein Wannsee-Teilnehmer! - Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Rechtsextremer!)

mit vertiefter Expertise genau auf diesem Gebiet,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Der ist jetzt auch bei dem Verfahren in Halle!)

mit fadenscheiniger Begründung nicht zugelassen, sondern ausgeladen wurde. Dadurch wurde die AfD-Fraktion in ihren Beteiligungsrechten beschnitten.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Nein! - Dr. Falko Grube, SPD: Nein!)

Wir vertreten also die Auffassung, dass die Anhörung rechtsfehlerhaft war.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Nein!)

Jetzt frage ich Sie: Ist Ihnen bewusst oder ist Ihnen nicht bewusst, dass dieser Fehler dazu führen könnte, dass das Gesetz nicht in Kraft treten kann?


Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter): 

Herr Kollege Dr. Tillschneider, dieses Geschehen ist mir durchaus bewusst. Nun wurde Herr Dr. Vosgerau natürlich angehört, nur nicht mündlich. Uns lag seine schriftliche Stellungnahme vor

(Matthias Redlich, CDU: Die wurde auch berücksichtigt! - Zuruf von Ulrich Thomas, CDU)

und wir konnten uns in aller Ausführlichkeit damit auseinandersetzen.

Die Entscheidung, die dazu getroffen wurde - das wurde ja auch in anderen Ausschüssen beraten  , hat nicht dazu geführt, dass dieser Gesetzentwurf in irgendeiner Weise fehlerhaft zustande gekommen ist. Insofern gehen wir mit aller Ruhe und Gelassenheit an das weitere Verfahren heran. Wie immer im demokratischen Rechtsstaat ist alles überprüfbar und das steht Ihnen in aller Freiheit zu.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Andreas Silbersack, FDP: Das war ausgezeichnet!)