Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/3861

(Erste Beratung in der 62. Sitzung des Landtages am 20.03.2024)


Eine Ausschussüberweisung hat nicht stattgefunden, sodass wir nun erneut über eine Befassung der Ausschüsse befinden können. Eine Debatte ist zwar nicht vorgesehen, aber ich habe das Signal bekommen, dass Herr Zietmann für die AfD-Fraktion reden möchte. - Herr Zietmann, bitte. 

(Zustimmung bei der AfD)

Herr Zietmann, drei Minuten.


Felix Zietmann (AfD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Proportionale Vertretungen nach realen Stärkeverhältnissen sind der Kern der repräsentativen Demokratie. Diese wird ausgehebelt, wenn die repräsentative Volksvertretung mit Mehrheit diese spiegelbildliche Repräsentation verändert oder verfälscht. Das gilt für Ausschüsse und sämtliche andere Gremien eines Parlaments.

(Zuruf: Das stimmt!)

Das Wahlvolk, der Souverän, hat auf die spiegelbildliche Repräsentation einen Anspruch, den die Mehrheit des Hauses mit Füßen tritt,

(Zuruf: Richtig!)

wenn eine Mehrheit des Hauses aus fadenscheinigen Gründen die proportionale Repräsentation mit dem Mehrheitsprinzip verhindert. 

Wir wollen diese Schieflage beseitigen, die entsteht, wenn eine Mehrheit für sich in Anspruch nimmt, die einzige demokratische Alternative zu sein, der Minderheit die demokratische Grundgesinnung abspricht und daraus die Rechtfertigung zur Diskriminierung ableitet. Um diesen politischen Missbrauch zu verhindern, wollen wir eine Pflicht zur proportionalen Repräsentation in der Landesverfassung verankern.

Normalerweise verstünde es sich von selbst als eine Art ungeschriebene Selbstverständlichkeit und eine parlamentarische Gepflogenheit, die nicht hinterfragt werden müsste. Wir wurden aber eines Schlechteren belehrt, als ein neues PKG-Gesetz plötzlich nicht mehr alle politischen Kräfte in der Reihenfolge ihrer Stärke und Relevanz berücksichtigte und man stattdessen in die Trickkiste griff und lediglich von der Opposition, die ja irgendwie vertreten sein musste, die Rede war und somit die stärkste Oppositionskraft in Sachsen-Anhalt außen vorließ.

Wir hätten es ahnen können, nachdem aus der Geschäftsordnung des Landtags schon im Jahr 2021 die Präsidentenregelung nach Stärkeverhältnissen mit einem Präsidenten der stärksten und zwei Vizepräsidenten aus den stärkemäßig nachfolgenden Fraktionen herausgefallen war. Das war ein gebundener Anspruch der drei stärksten Fraktionen auf Vertretung im Präsidialgremium. Stattdessen wurde die Anzahl der Vizepräsidenten aufgebläht und mit der Weigerung der Berücksichtigung des Anspruchs der stärksten Oppositionsfraktion der politische Anstand frivol über Bord geworfen.

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

Von den Mehrkosten für den Steuerzahler einer solchen Regelung will ich hier gar nicht sprechen. Verzichten Sie auf Machenschaften und Winkelzüge, die die repräsentative Demokratie untergraben.

Ich beantrage in dieser zweiten Beratung gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt erneut die Überweisung unseres Gesetzentwurfs zur Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)