Tagesordnungspunkt 23

Beratung

Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt

Antrag Landesregierung - Drs. 8/4007


Diesen Antrag wird uns jetzt Minister Herr Richter vorstellen.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag soll der am 9. April dieses Jahres gefasste Kabinettsbeschluss umgesetzt und die Ausnahmegenehmigung des Landtags im Sinne des Artikels 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt für die Entsendung von Mitgliedern der Landesregierung in die Aufsichtsräte der privatrechtlich verfassten Gesellschaften der Hightech-Park GmbH und der Agrarmarketing-Gesellschaft eingeholt werden.

Mit Kabinettsbeschluss vom 9. April dieses Jahres stimmte die Landesregierung der Entsendung bzw. Berufung der im Antrag genannten Ministerin und der Minister in die Aufsichtsräte der Hightech-Park GmbH und der Agrarmarketing-Gesellschaft zu. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Hightech-Parks für das Land insgesamt und der Agrarmarketing-Gesellschaft für den Agrarsektor ist eine Vertretung des Landes durch die Mitglieder der Landesregierung in den Aufsichtsräten erforderlich und angemessen. Die Konstituierung der Aufsichtsräte soll Anfang Mai erfolgen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.