Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt): 

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag bietet eine gute Gelegenheit, tatsächlich über das zu reden, was Herr Abg. Lange gesagt hat, nämlich über die Nachwuchsförderung im akademischen Bereich, über die Unterstützung unserer Besten. Wie ich aus den Koalitionsfraktionen höre, ist beabsichtigt, den Antrag zu überweisen. Deshalb will ich in der Erwiderung hier nur auf einzelne Punkte eingehen; das Weitere können wir im Ausschuss beraten.

Sie haben völlig recht - ich sage das uneingeschränkt -, Höhe und Förderbedingungen mit 1 100 € sind in der Tat nicht mehr zeitgemäß. Das ist zu wenig.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Deshalb muss diesbezüglich etwas geschehen. Bisher - daraus mache ich keine Hehl - war es so, dass wir innerhalb eines gedeckelten Budgets mit jeder Veränderung dieses Ansatzes die Anzahl der Stipendien verkleinern würden. 

(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)

Das ist unbefriedigend, da wir noch immer das Ziel haben, dass wir möglichst viele der Besten auch fördern zu können. 

Aber es ist gut, darüber reden zu können. Sie haben zu Recht gesagt, die politischen Stiftungen, die sonstigen Fördereinrichtungen, die wir im Land haben, liegen bei ca. 1 450 € bis 1 500 €. Das ist völlig zutreffend. Die Einrichtungen der Länder, die das so betreiben, liegen nach wie vor noch etwas darunter. Aber lassen Sie uns darüber nicht streiten. 

Ich sehe auch die Notwendigkeit und ich halte es auch für sinnvoll, dass wir über diese verschiedenen Punkte und die einzelnen Regelungen reden, die die Anrechnung betreffen. Das sind Feinheiten, die gehören allerdings ins Bundesrecht. Diesbezüglich sind wir relativ gehemmt. 

Unsere geltenden Regelungen sind in Bezug auf die Länge des Stipendiums schon jetzt sehr flexibel, weshalb mich die in dem Antrag vorgesehene Regelung hierzu etwas weniger bzw. nicht ganz überzeugt. Wir haben eine dreijährige Förderung mit einer möglichen Verlängerung um ein Jahr. Diesbezüglich muss man jetzt gar nicht so streng auf unser Graduiertenförderungsgesetz schauen. 

Ein zentraler Alumni-Tag im Land mag interessant sein, aber die Bindung, meine Damen und Herren, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Bindung von Absolventinnen und Absolventen erfolgt üblicherweise an eine Einrichtung und nicht an das Land. 

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf: Genau!)

Lassen wir das doch bitte an den Hochschulen. Dort sind die Alumni-Treffen, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, in aller Regel große Veranstaltungen. 

Ich bin nicht davon überzeugt, dass wir alle unsere Stipendien umstellen auf Stellen, aber ich verfolge weiter das Ziel, dass wir eine Kombination von Stelle und Stipendium ermöglichen. Es gibt ein Modell, das in einem anderen Bundesland, nämlich in Bayern, praktiziert wird, und zwar das sogenannte Marianne-Plehn-Programm, das eine Viertelstelle nach Entgeltgruppe 13 TV-L mit einem Stipendium verbindet, das dann allerdings nicht vom Land kommt, sondern von einer externen Einrichtung. In diesem Fall ist es die Studienstiftung. 

Ich hoffe, es freut Sie, dass ich mit der Studienstiftung genau darüber verhandelt habe. Wir haben für das Haushaltsjahr 2025 zehn solcher Viertelstellen angemeldet und wollen an dieser Stelle tatsächlich versuchen, bei uns das Modell der Kombination von Stipendium und Stelle einzuführen. Das scheint mir nämlich in der Tat notwendig, und zwar nicht nur wegen der Sozialversicherung, sondern auch weil tatsächlich für die Gewinnung wissenschaftlichen Nachwuchses nicht nur die Freiheit zu forschen durch ein Stipendium sinnvoll ist, sondern auch die institutionelle Anbindung an eine Hochschule. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.