Olaf Meister (GRÜNE): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Umgang mit Beraterverträgen hat uns in der Vergangenheit intensiv beschäftigt. Ich will in meinen drei Minuten nicht die Feststellungen von zwei Unterausschüssen wiedergeben.

Ganz grob bestanden zwei generelle Problemlagen. Zum einen war die Problemlage seinerzeit ein bewusstes kollusives Zusammenwirken des damaligen Finanzministers mit der damaligen Leitung der IB und einem Institut, mit dem ein Schattenhaushalt außerhalb der Kontrolle des Landtags etabliert wurde. Das war tatsächlich ein ausgewachsener Skandal. Das war ziemlich finster, fand ich, weil auch der Wille zur Aufklärung und zum Schuldbewusstsein in Teilen nicht vorhanden war. Das ist aber eine Situation, die heute so nicht besteht. Ich habe dafür keinerlei Hinweise.

Zum anderen neigt die Verwaltung dazu, sei es aus Personalmangel, sei es aus Bequemlichkeit oder anderen zum Teil sachfremden Erwägungen, Aufgaben nach außen zu verlagern, obwohl sie sinnvollerweise in der Behörde selbst erledigt werden müssten. Das hat fiskalisch negative Folgen. Diese Situation besteht im Grundsatz weiterhin fort. Das ist ein generelles Problem.

Die Frage ist nun, ob die ergriffenen Maßnahmen als Vorsorge gegen solche Fehlentwicklungen genügen.

Die Änderung der Landeshaushaltsordnung tut tatsächlich ihren Dienst und brachte auch Klarheit bei den einzuhaltenden Regeln. Mich besorgt die Tatsache, dass die Landesregierung das Problem scheinbar nicht mehr ernst nimmt - das ist gefährlich.

(Kristin Heiß, Die Linke, zustimmend: Ja!)

Die Einstellung der Beraterdatenbank ist schwer nachzuvollziehen. Wieso tragen die Ministerien das nicht in ein einheitliches Dokument ein? Ich verstehe gar nicht, was dabei der Entbürokratisierungsansatz sein soll; denn es wird in neun verschiedenen Ministerien eingetragen und am Ende zusammengefriemelt, damit es der Finanzausschuss bekommt. Ich würde es mir unbürokratischer vorstellen, wenn man das irgendwie gemeinsam erfasst. Das ist nicht so ganz schlüssig. 

Auch die Aufgabe der Befassung mit den Beraterverträgen in der Staatssekretärskonferenz finde ich eher betrüblich. Das hatte eine Bedeutung. Ich meine, diese hat Staatsminister Robra damals auch ausgeführt. Dabei ging es um eine einheitliche Handhabung, aber auch um das bewusste Errichten eines Hindernisses sowie um eine frühe Kontrollinstanz. Alle wussten: Ich muss dort hin, wenn ich mit einem Beratervertrag ankomme. Ich muss mir also vorher überlegen: Will ich das wirklich? Darauf gucken die anderen Kollegen. Ist das wirklich schlau, was ich dort tue? 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Eine solche Kontrollinstanz, um Wildwuchs zu vermeiden, war eigentlich sinnvoll. Das wurde damals auch so kommuniziert. Das fand ich eine Maßnahme, die selbst ohne die LHO gegriffen hat. Dieses Signal, die Landeshaushaltsordnung wird das schon richten, ist gefährlich; denn diese Regelung lebt natürlich davon, dass ein Problembewusstsein besteht. Das kann sich tatsächlich rächen. 

Letztlich sollte klar sein: Beraterverträge sind dort okay, wo die Verwaltung Spezialwissen benötigt, das man im Haus nicht hat und dessen Aufbau nicht wirtschaftlich wäre. Dann sind Beraterverträge okay und überhaupt nichts Anrüchiges - aber eben auch nur dann. 

Wir stimmen dem Antrag der Linken zu. Der Alternativantrag ist uns zu bemüht auf „Alles dufte!“ gestimmt. Deswegen werden wir ihn ablehnen. - Danke.