Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Schulgesetz der Regierungsfraktionen und gehe in dem zweiten Teil der Rede auf den Entwurf der Fraktion Die Linke ein. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine der bildungspolitischen Herausforderungen unserer Zeit - wer könnte dem widersprechen - ist die Gewinnung von ausreichend gut qualifizierten Lehrkräften für unsere Schulen. Deshalb brauchen wir neue, innovative Wege für die Lehramtsausbildung, ohne den Anspruch an die Qualifikation der Studienanfängerinnen und -anfänger aufzugeben. 

Die Koalition beschreitet mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes Neuland in die praxisorientierte Lehramtsausbildung. Ab dem kommenden Wintersemester 2024/2025 wird es ein duales Studium für Sekundarschullehrkräfte an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg geben. 

(Beifall bei der SPD)

Das Modellprojekt hebt die bisher fest verankerte Trennung von fachwissenschaftlichem Studium und anschließendem Referendariat auf. Mit dem dualen Studium wird die zweite Ausbildungsphase, das Referendariat, bereits in das Lehramtsstudium integriert. Studierende machen damit bereits in einer frühen Phase ihres Studiums praktische Erfahrungen in der Schule. Das tun sie im klassischen Lehramt auch - wir kennen das alles  , bspw. im Zusammenhang mit schulpraktischen Übungen und anderen Dingen, aber an dieser Stelle wird es tatsächlich verstärkt in das Studium integriert. 

Eine weitere Besonderheit: Die Studierenden erhalten vom ersten Tag ihres Studiums an eine Vergütung, ähnlich den Polizeianwärtern, was die Attraktivität des Studiengangs für neue Zielgruppen steigert. Ich hoffe, dass wir über diesen Weg und auch über die Evaluierung dieses Modells zu der Erkenntnis kommen, dass eine frühe Bindung von Lehramtsstudierenden ohne Referendariat und ohne zweites Staatsexamen, also quasi mit dem Hochschulabschluss, auch als Beamte auf Widerruf möglich ist. Das ist etwas, über das wir uns immer wieder unterhalten haben. Dagegen wurden immer wieder beamtenrechtliche Bedenken vorgebracht. 

Über diesen Modellstudiengang zeigen wir jetzt, wie das geht und wie man dann ggf. mit Studierenden umgeht, die die geforderten Leistungen nicht erbringen. Das haben wir bei der Polizei auch. Wenn ein Polizeianwärter die Leistungen nicht erbringt und auf Widerruf verbeamtet ist, dann muss man dafür auch Lösungen finden. Vielleicht haben wir an dieser Stelle die Chance, etwas auszuprobieren, das auch in den anderen klassischen Lehramtsstudiengängen Anwendung finden kann. 

Das duale Lehramtsstudium wird zusätzlich zur bisher bekannten Lehramtsausbildung angeboten. Die Studenten werden ab dem dritten Semester im Bachelor jeweils einen Tag in ihrer Einsatzschule hospitieren und erste Erfahrungen sammeln. Im Masterstudium ist der Vorbereitungsdienst, also das Referendariat, bereits integriert und die Studierenden unterrichten zwei Tage in der Woche an der Schule. 

Ein Dank an die OvGU, dass sie sich auf diesen Weg eingelassen und alle Vorbereitungen für das Wintersemester getroffen hat. Studierende, die Interesse an diesem Studiengang haben, können sich auch schon an der Universität bewerben. Das ist jetzt quasi der Werbeblock in meiner Rede.

Es werden 30 Plätze für die Fächerkombinationen - das ist wichtig für alle Interessierten - Deutsch/Ethik, Deutsch/Chemie oder Technik sowie Mathe/Chemie, Physik oder Technik und Informatik zur Verfügung gestellt. Das heißt, wir fokussieren uns nicht nur auf eine Schulform, die aktuell besonders unter dem Lehrermangel leidet, sondern wir fokussieren uns auch auf Fächer, in denen ein besonderer Bedarf besteht. 

Wer Interesse daran hat - das habe ich gerade schon gesagt  , der Weg dahin ist jetzt frei. Auf ins Bewerbungsverfahren! Ich bitte im Namen der Koalitionsfraktionen um Überweisung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Wissenschaftsausschuss; denn beide Häuser haben sich intensiv in die Erarbeitung der Experimentierklausel eingebracht. Ich glaube, es ist geboten, es dann auch in beiden Ausschüssen kurz, knackig, zielorientiert zu beraten. 

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP - Jörg Bernstein, FDP: Knackig ist sehr gut!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der Linken verfolgt bereits länger bekannte Ansätze für das Bildungssystem im Land. Ich möchte einige Punkte herausgreifen, bei denen wir anderer Auffassung sind. 

In der letzten Landtagssitzung haben wir über die Schulentwicklungsplanung diskutiert. Wir haben diesen Antrag an den Ausschuss überwiesen. Es ist klar geworden, wir müssen darüber beraten, ob wir in der Schulentwicklungsplanung Flexibilität brauchen. Ich hatte nicht erwartet, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf zum Schulgesetz bekommen, in dem das Gleiche noch einmal steht, weil wir als Fraktion ja gezeigt haben,

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

wir können darüber diskutieren, aber mit Augenmaß. Deswegen, glaube ich, wäre es gut gewesen für die andere Diskussion, das jetzt hier so nicht vorzulegen. Aber sei‘s drum.

Beim Thema Schulentwicklungsplanung wissen wir, wir brauchen Flexibilität, aber Lerngruppen mit einer Bezugsgröße bis hinunter zu acht Schülerinnen und Schülern möglich zu machen - vielleicht liegt das an meinem großstädtischen Blick; das kann gerne sein - und damit in einer wirklich winzigen - winzigen! - Grundschule, das bedeutet, wenn ein Lehrer ausfällt, dann haben wir insgesamt für die Schule ein Problem. Wir wissen, dass wir in Zeiten des Personalmangels diesen Bedarf auch nicht decken werden. Wir haben bereits jetzt das Problem an den kleinen Grundschulen, die wir haben. Trotzdem brauchen wir sie, um den ländlichen Raum weiterhin stark zu unterstützen. 

Ein weiterer Punkt ist das Finanzierungssystem für die freien Schulen. Wir wissen, das Ministerium arbeitet an einer Regelung für die freien Schulen. Wir wissen auch, es ist sicherlich noch nicht alles so, dass es einen Handschlag gibt und man sagt, es sind alle zufrieden, aber die Vorstellung, dass wir die Personalkostenabrechnung auf eine Spitzabrechnung umstellen, ist doch eine Vorstellung, die mit ungeheurem Personalaufwand, und zwar auf beiden Seiten, verbunden ist,

(Zustimmung von Ministerin Eva Feußner)

sowohl auf der Seite der freien Schulen als auch auf der Seite der Landesverwaltung. Ich glaube, das führt in die Irre. Wir sind nicht davon überzeugt, dass dieser Ansatz tatsächlich die Problematik der Finanzierung gelöst. Eigentlich ist die Frage bei der Finanzierung der freien Schulen, welches Kostenverhältnis zwischen freien Schulen und öffentlichen Schulen wir hier, im Parlament, bereit zu akzeptieren sind. Das ist im Wesentlichen die Fragestellung, mit der wir uns beschäftigen müssen, aber nicht damit, wie die Abrechnung erfolgt.

Wenn Schulen mehr Eigenverantwortung und Mitspracherecht insbesondere bei Personalauswahl und Unterrichtsgestaltung erhalten, dann ist das ein guter Ansatz - das hat auch Kollege Borchert in einer der letzten Debatten gesagt  , aber sie müssen sich am Konzept der Schule ausrichten. Wir brauchen Schulen, die tatsächlich ein eigenständiges Bildungskonzept haben und in dem Rahmen auch eigenständig wirken können. Bezüglich der Einbeziehung von Schulleitungen bei der Einstellung von Lehrkräften und auch von Unterstützungspersonal ist sicherlich noch Luft nach oben. Ich sage aber auch deutlich, nicht alles ist schlecht, was mittlerweile möglich ist.

Ja, auch die Lehramtsausbildung muss sich verändern. Auch über diesen Punkt haben wir bereits intensiv im Ausschuss diskutiert. Sie wissen, dass ich und meine Fraktion dafür stehen, auch in diesem Bereich andere Wege auszuprobieren. Muss ich am Beginn meines Studiums schon ganz genau wissen, ob ich Gymnasial- oder Sekundarschullehrer werden will, oder habe ich vielleicht die Möglichkeit, am Beginn des Studiums erst einmal in das Studium hineinzukommen, durch Schulpraktika die unterschiedlichen Schulformen kennenzulernen und mich dann im weiteren Verlauf des Studiums zu entscheiden, ob es das Gymnasium oder die Sekundarschule ist? Ich glaube, zumindest diesen kleinen Schritt der Flexibilisierung und auch der Entscheidungsmöglichkeit für Studierende sollten wir uns gönnen. Von der Warte her gibt es sicherlich einiges, worüber wir reden können, aber das tun wir anhand des Schulgesetzentwurfes der Landesregierung, den wir erwarten. 

Wir werden den Gesetzentwurf der Fraktion der Linken nicht überweisen. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der SPD) 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Dann gibt es innerkoalitionären Nachfragebedarf, und zwar zuerst von Herrn Tullner. Wollen Sie die Frage zu lassen, Frau Pähle?


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Ja.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Na dann, Herr Tullner, können Sie sie ausstellen. Bitte sehr.


Marco Tullner (CDU): 

Liebe Frau Kollegin, ich habe Ihrer Rede gelauscht und daran inhaltlich überhaupt nichts auszusetzen. Das würden wir in der Koalition ohnehin wenig machen. Ich habe nur eine Frage. Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden. Sie sagten, die Einführung des Modellstudiengangs solle zum Jahr 2025/2026 erfolgen. Ich hatte bisher immer im Ohr    


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Nein, dieses Jahr. Möglicherweise habe ich mich versprochen.


Marco Tullner (CDU): 

Okay.


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Es ist das Wintersemester 2024/2025.


Marco Tullner (CDU): 

Gut. Alles klar. Danke.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Dann hätten wir das relativ schnell geklärt. Jetzt gibt es noch eine Intervention von Frau Dr. Schneider. - Bitte sehr.


Dr. Anja Schneider (CDU): 

Es geht auch um das Thema Modellprojekt. Ich möchte daran erinnern, dass wir nicht nur ein Problem mit der Anzahl der Lehrer und mit Fächern haben, sondern auch mit der Verteilung zwischen Stadt und Land, insbesondere der Peripherie. 

Vor Kurzem stand ein Artikel in der „MZ“. Darin ist der Unterrichtsausfall in verschiedenen Regionen aufgeführt worden. Dessau-Roßlau ist absolutes Schlusslicht mit 78,1 % - hinter der Altmark. Ich habe mich echt geschämt, muss ich sagen. 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Hochschulen an diesem Modellprojekt beteiligt werden. Daran möchte ich explizit erinnern. Sie befinden sich außerhalb von Halle und Magdeburg. Dort besteht meines Erachtens der geringste Mangel an Lehrern. - Vielen Dank. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie können antworten.


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank. - Vielen Dank, Frau Dr. Schneider. Was die Einbindung der Hochschulen anbetrifft, haben Sie komplett recht. Ich weiß auch, dass die OvGU bspw. mit der Hochschule Magdeburg-Stendal im Gespräch ist. Ich weiß aber, worauf Sie abzielen. 

(Dr. Anja Schneider, CDU: Das ist gut!)

Ich sage Ihnen ganz deutlich, eine Hochschule, die bisher nichts mit der Ausbildung von Lehrkräften zu tun hatte, sehe ich deshalb an einer anderen Stelle, nicht unbedingt beim Aufbau von Kapazitäten für Lehramtsstudiengänge. 

Ich weiß auch, dass die Verteilung zwischen Stadt und Land in Sachsen-Anhalt nicht nur bei Lehrkräften ein Problem ist, sondern bei vielen akademischen Berufen. Nehmen wir zum Beispiel den Bereich der medizinischen Ausbildung. Wir kämen nicht auf die Idee, bei einem Ärztemangel in der Altmark zum Beispiel an der Hochschule Magdeburg-Stendal eine medizinische Fakultät aufzubauen. Vielmehr gehen wir davon aus, dass wir mit begleitenden Instrumenten, mit Angeboten die Absolventen dann auch in die anderen Regionen des Landes bringen. Das tun wir bei den Medizinern. Ich glaube, wir haben bei den Lehrerinnen und Lehrern schon einiges getan. Möglicherweise fehlen noch Ideen, die man auch umsetzen kann. Von der Warte her glaube ich, wir müssen uns darauf konzentrieren. Dann wären wir, glaube ich, schon gut unterwegs, um den ländlichen Raum auch an der Stelle zu stärken. - Vielen Dank.