Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte vor allem noch einmal darüber informieren, was wir im Augenblick beschließen. Wir beschließen Erleichterungsoptionen für die Kommunen, um sie gerade auch von gewissen Anforderungen, die die Hinweisgeberschutzrichtlinie mitbringt, zu befreien. 

Zum Verfahren an sich. Es gibt eine Hinweisgeberschutzrichtlinie auf europäischer Ebene. Man kann sich dabei über das Für und Wider gerne streiten. Diese sieht interne Meldestellen für die Meldung von Rechtsverstößen verpflichtend vor. Die Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Das hat der Bund mit dem Hinweisgeberschutzgesetz getan. 

Es gibt die Möglichkeit, dass sich auf Landesebene Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern oder mit weniger als 50 Beschäftigten von der Verpflichtung, eine interne Meldestelle einzurichten, ausnehmen. Das heißt, wir schaffen hiermit eine Erleichterungsoption für die Kommunen. Tun wir das nicht, werden sie verpflichtet, eine interne Meldestelle vorzuhalten. Das ist die erste Erleichterung, die wir vorsehen. 

Die zweite Erleichterung, die wir vorsehen, ist, dass größere Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern oder mehr als 50 Beschäftigten den Betrieb von Meldestellen gemeinsam wahrnehmen können. Wenn wir das nicht regeln, müsste das jede einzelne Kommune mit mehr als 10 000 Einwohnern oder mehr als 50 Beschäftigten für sich tun. 

Also, was beschließen wir hier? - Wir beschließen Erleichterungen für die Kommunen bezüglich dessen, was europarechtlich ansonsten vorgegeben wäre. Diese Möglichkeit, diese Erleichterungen vorzunehmen, gibt es nach dem Bundesgesetz. Wenn wir diese Option verstreichen lassen würden, würden wir die Kommunen unnötig belasten. Deswegen plädiere ich sehr für die Verabschiedung dieses Gesetzes. 

(Zustimmung bei der CDU)