Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung auf europäischer Ebene und dann auch auf der Ebene des Bundes, den Flüchtlingen aus der Ukraine einen besonderen Status zuzugestehen, war aus der Sicht der Freien Demokraten zu dieser Zeit richtig. 

Er war begründet, weil es einen Unterschied gemacht hat mit Blick auf das Verhältnis der Europäischen Union zur Ukraine und zu anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union. Denn die Europäische Union hatte bereits vor dem Angriffskrieg Russlands ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine unterzeichnet, mit welchem bspw. ein erleichterter Zugang zu Visa geregelt wurde, und es war zu dem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten. Deshalb konnte man auf eine EU-Regelung zurückgreifen, die im Zuge des Jugoslawienkrieges geschaffen wurde, nämlich auf die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie. Sie ist auf europäischer Ebene aktiviert worden. Das war zum damaligen Zeitpunkt richtig. 

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Richtig ist aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man sich im Laufe der Zeit immer wieder anschauen muss, ob wir den Systemwechsel, der damals vollzogen wurde und im Übrigen - darauf hat Staatsminister Robra hingewiesen - der zu einer deutlichen Entlastung der Länder geführt hat, weil der Bund einen Großteil der Kosten übernommen hat, dauerhaft mittragen können. Oder ob sich die Idee, die dahinter stand, nämlich durch den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II den Zugang durch schnellere Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, tatsächlich als dauerhaft messbar darstellt. Deshalb ist es richtig, dass man darüber nachdenkt, ob es dauerhaft so bleiben muss. 

Diese Diskussionen werden wir auf der Bundesebene führen. Sie sind auch Teil der Gespräche gewesen, die die Ampelbundesregierung mit Blick auf den Bereich der qualifizierten Zuwanderung und Einwanderung geführt hat, um das Rückführungsverbesserungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Deshalb meine letzte Bemerkung, werter Kollege Kurze: Wer sich die Vorschläge der CDU/CSU aus dieser Woche angeschaut hat, der stellt sich natürlich Fragen. Sie haben das Bürgergeld quasi mit den durch den Vermittlungsausschuss vorgenommenen Änderungen mitbeschlossen. Jetzt soll ein Kurswechsel kommen. 

Was wir allerdings auf jeden Fall brauchen, sind mehr Schritte hin zu einer geordneten Migrationspolitik. Deshalb hoffe ich, dass die CDU in Sachsen-Anhalt dieses Unternehmen auf der Bundesebene unterstützen wird, z. B. am Freitag im Bundesrat. - Vielen Dank.