Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Jugendkriminalität in Sachsen-Anhalt bekämpfen!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/2124

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3853

(Erste Beratung in der 35. Sitzung des Landtages am 27.01.2023)


Zu der Beschlussempfehlung und zum Gang der Beratung wird uns Herr Silbersack berichten. - Herr Silbersack, bitte schön. 


Andreas Silbersack (Berichterstatter): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/2124 wurde im Hohen Haus in der 35. Sitzung am 27. Januar 2023 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt.

Ziel der Antragsteller war es insbesondere, die Landesregierung aufzufordern, sich für wirksame Maßnahmen und Projekte in enger Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendämtern und Schulen zur Verhinderung von Straftaten durch junge Menschen sowie für die Durchführung beschleunigter Jugendgerichtsverfahren mit spürbaren Sanktionen unter Anwendung des sogenannten Neuköllner Modells einzusetzen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport rief diesen Antrag erstmals in der 19. Sitzung am 9. März 2023 auf und verständigte sich darauf, in der nächstfolgenden Sitzung eine Information der Landesregierung zu der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik entgegenzunehmen. Auf dieser Grundlage sollte anschließend die Beratung über den Antrag erfolgen.

Dem folgend nahm der Ausschuss für Inneres und Sport in der 20. Sitzung am 13. April 2023 einen Bericht der Landesregierung entgegen und verständigte sich darauf, den Antrag in der nächsten Ausschusssitzung erneut zu behandeln. Ziel sollte es sein, eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten.

Bei dem Treffen der innenpolitischen Sprecher zur Festlegung der Tagesordnung für die nächste Sitzung fand die Drs. 8/2124 mehrfach keine Berücksichtigung. Schließlich wurde der Antrag in der 27. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 11. Januar 2024 erneut auf die Tagesordnung genommen. Gemeinsam mit dieser Drucksache wurden zwei Anträge auf Selbstbefassung zu den Themen „Tatenloses Zuschauen, Verschweigen, Vertuschen und Verharmlosen der grassierenden Jugendkriminalität durch die Verwaltungsspitze der Stadt Halle“ sowie „Raubstraftaten durch Gruppen jugendlicher bzw. heranwachsender Täter im Schulumfeld von Halle (Saale)“ behandelt.

Auf der Grundlage dieser Selbstbefassungsanträge wurde die Problematik der Jugendkriminalität in der 24. Sitzung am 21. September 2023 sowie in der 25. Sitzung am 23. Oktober 2023 behandelt, auch wenn der heute zu debattierende Antrag nicht Gegenstand der Tagesordnung war.

Im Anschluss an eine Berichterstattung der Landesregierung in der bereits erwähnten 27. Sitzung hat der Ausschuss für Inneres und Sport eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse verabschiedet.

Auf der Grundlage eines im Vorfeld der Sitzung bereitgestellten Beschlussvorschlages der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP empfahl der Ausschuss mit 8 : 0 : 5 Stimmen die Annahme des Antrages in geänderter Fassung.

Im Rahmen des Mitberatungsverfahrens war der Antrag Gegenstand der 24. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz am 28. Februar 2024. Zu dieser Beratung legten die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP einen Änderungsantrag als Tischvorlage vor. Mit diesem regten Sie die Ergänzung an, an Punkt 2 der vorläufigen Beschlussempfehlung einen dritten Satz und somit die Ausweitung des Dankes auch auf den Justizbereich anzufügen. Ferner wurde die Neuaufnahme eines Punktes 5 vorgeschlagen, in welchem eine Berichterstattung der Landesregierung im vierten Quartal in den beteiligten Ausschüssen über die Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität in der Stadt Halle erbeten wird. Dem Änderungsantrag wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen gefolgt.

Schließlich empfahl der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz dem federführenden Ausschuss mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des Antrages in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit den zuvor geschilderten Ergänzungen.

Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 35. Sitzung am 6. März 2024 mit dem Antrag und schloss sich nach kurzer Beratung mit 7 : 6 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 29. Sitzung am 7. März 2024 mit dem Antrag. Nach erfolgter Beratung stieg der Ausschuss auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung in das Abstimmungsverfahren ein. Beide vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz vorgeschlagenen Ergänzungen wurden mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen. Punkt 5 erfuhr dabei noch eine redaktionelle Anpassung. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde die Ihnen in der Drs. 8/853 vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)