Sebastian Striegel (GRÜNE): 

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD Fraktion ist als Ergebnis ihres erfolglosen Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Besetzung des PKGr zu lesen. Das Verfassungsgericht hat Ihnen höchstrichterlich beschieden, dass der Gesetzgeber beim Parlamentarischen Kontrollgremium vom Grundsatz der Spiegelbildlichkeit abweichen darf, um wichtige parlamentarische Interessen, wie Geheimhaltung und Funktionsfähigkeit des Gremiums, zu wahren. Keine Fraktion kann nach dem Urteil unseres Verfassungsgerichts per se Anspruch darauf erheben, im Gremium vertreten zu sein.

Man darf die Entscheidung des Gesetzgebers zur Verkleinerung des PKGr für falsch halten und man kann dieses Urteil misslich finden. Wir, die bündnisgrüne Fraktion, halten die Verkleinerung des PKGr für falsch und kontraproduktiv. Der Verfassungsschutz braucht grundsätzlich die Kontrolle des ganzen Parlaments.

Ein absolutes No-Go aber ist, was die AfD im Nachgang der Entscheidung des sachsen-anhaltischen Höchstgerichts getan hat, nämlich Richterschelte zu betreiben. Sie, Herr Köhler, der Sie sich hier morgen zum Vizepräsidenten wählen lassen wollen, haben dem Verfassungsgericht im Kontext der Entscheidung vorgeworfen, es sei - Zitat - politisch besetzt und ehemalige Abgeordnete hätten aus politischen Gründen gegen die AfD entschieden. Das ist ein infamer Angriff auf die unabhängige Justiz unseres Landes.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD) 

Die AfD Fraktion versucht, die Präsenz jeder Fraktion im Umfang ihrer im Parlament vertretenen Stärke in den Ausschüssen festzuschreiben. Das kann man machen und gilt bereits für alle Fachausschüsse. Zu den wenigen Ausnahmen gehört das Parlamentarische Kontrollgremium. Aber selbst wenn Spiegelbildlichkeit herrscht, Verfassungsfeinden Einblick in die hochsensiblen Daten der Verfassungsschützer*innen zu geben, kann nicht richtig sein.

Als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes muss Ihnen, der AfD, dieses Kontrollamt verschlossen bleiben. Deshalb werden wir auch gegen Ihren Antrag stimmen. 

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts hat aber auf etwas anderes hingewiesen - wir sollten die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes resilienter machen und in die Landesverfassung aufnehmen. Es sollte nicht weiter im Belieben der Mehrheitsfraktionen stehen, ob ein Kontrollgremium überhaupt bestehen soll. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)