Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3605

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/3870

(Erste Beratung in der 58. Sitzung des Landtages am 26.01.2024)


Die Berichterstattung übernimmt Herr Sturm, bitte. - Es handelt sich um eine Fünfminutendebatte. Die Landesregierung hat auf ihren Redebeitrag verzichtet. 


Daniel Sturm (Berichterstatter):

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf in der Drs. 8/3605 in der 58. Sitzung am 26. Januar 2024 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die medienstaatsvertraglichen Änderungen seit der letzten Änderung des Mediengesetzes im Jahr 2020 nachvollzogen, medienpolitische Ziele der Landesregierung umgesetzt und Anpassungen aufgrund des technischen Fortschritts und den Erfahrungen der Rechtsanwender vorgenommen. So soll das Gesetz die Barrierefreiheit der Angebote stärken, die Infrastruktur lokaler und regionaler Sender fördern oder die Aufrechterhaltung der analogen UKW-Verbreitung gewährleisten, um nur einige Schwerpunkte zu nennen. 

Des Weiteren soll bei Wahlen auf Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreisebene Wahlwerbung in dem jeweiligen Sendegebiet eines lokalen- oder regionalen Fernsehveranstalters zugelassen werden. 

Durch den Gesetzentwurf entstehen für das Land Sachsen-Anhalt keine unmittelbaren Kosten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur befasste sich am 11. März 2024 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Zur Beratung lag dem Ausschuss die zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf vor. Die Synopse beinhaltet überwiegend rechtsförmliche und sprachliche Änderungsempfehlungen. Hierzu wiederum hatten die Koalitionsfraktionen weitere Änderungen im Ausschuss beantragt. 

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur machte sich die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und stimmte den Änderungsvorschlägen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP mit 7 : 0 : 3 Stimmen zu.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt dementsprechend zur Verabschiedung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur in der Drs. 8/3870 vor. Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)