Sven Czekalla (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beschäftigen wir uns mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages, der von entscheidender Bedeutung für die digitale Transformation unseres Landes ist. 

Wie bereits erwähnt, hat das Kabinett diesem Entwurf am 14. November 2023 zugestimmt. Am 21. Dezember 2023 wurde er vom Ministerpräsidenten unterzeichnet. Gemäß unserer Verfassung bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages. 

Diese Änderung des IT-Staatsvertrages hat weitreichende Auswirkungen. Die Finanzierung der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation, erfolgt nun zu 25 % durch den Bund - vorher waren es 35 % - und darüber hinaus nach dem Königsteiner Schlüssel. 

Auch wir als Land Sachsen-Anhalt sind verpflichtet, finanzielle Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen, was wir auch machen. Die Änderungen unterstützen die IT-Wirtschaft durch erhöhte Flexibilität bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben, was wiederum die Digitalisierungsprozesse beschleunigt. Zudem definiert sie die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe, die nur im föderalen Verbund bewältigt werden kann. 

Der IT-Planungsrat wird kurzfristig bundes- und länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche bereitstellen. Dies ermöglicht eine übergreifende Steuerung der föderalen Verwaltungsdigitalisierung. 

Der IT-Staatsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Bund und Land. Das ist aber nur die Spitze des Digitalisierungseisberges. Unter dem Wasser ist viel mehr, und zwar unsere Kommunen in Sachsen-Anhalt. 

Wir müssen es schaffen, dass jede Kommune in Sachsen-Anhalt ihre Verwaltungsdienstleistungen digital anbieten kann. Es ist kein Geheimnis. Es gibt im Land sicherlich den einen oder anderen Hauptverwaltungsbeamten, der noch keinen Zugang zur Digitalisierung gefunden hat. Wir dürfen aber niemanden zurücklassen und müssen Unterstützungsangebote schaffen, bspw. in Form von Digitallotsen. 

Digitalisierung kostet Geld. Auch hier brauchen die Kommunen eine entsprechende Unterstützung. 

(Beifall bei der CDU)

Für die Anschubfinanzierung stellt das Land über das Corona-Sondervermögen und hier über das Handlungsfeld „Resilienz durch Digitalisierung“ entsprechende Mittel zur Verfügung. Es muss uns gelingen, dass alle Bürgerinnen und Bürger bspw. den Personalausweis von zu Hause aus digital beantragen können.

(Beifall bei der CDU)

Und - das ist entscheidend -: Dieser Antrag muss auch innerhalb einer Verwaltung in digitaler Form bearbeitet werden können. Kein Drucker, kein Papier!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der AfD)

Die digitale Transformation der kommunalen Verwaltung muss uns gelingen, auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in den Rathäusern und den Wunsch der Menschen nach noch mehr digitalen Angeboten, auch und gerade bei einem trockenen Thema wie Verwaltungsdienstleistungen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales zu überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Fragen und Anregungen können wir sehr gern im Ausschuss diskutieren.

(Beifall bei der CDU)