Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3849


Der Gesetzentwurf wird eigebracht vom Mitglied der Landesregierung Frau Dr. Hüskens. Sie ist bereits am Rednerpult und sie erhält jetzt das Wort. - Bitte sehr. 


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der IT-Planungsrat hat im vergangenen Juli den Entwurf des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrages verabschiedet und so den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Juni 2022 umgesetzt, der die Finanzmodalitäten der föderalen IT-Kooperation FITKO auf eine neue Grundlage stellen sollte. 

Nach der Zustimmung durch die Finanzministerkonferenz im September letzten Jahres hat die MPK am 6. November den zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Änderungsstaatsvertrages beschlossen und die Länder aufgefordert, den Änderungsstaatsvertrag bis Ende 2023 zu unterzeichnen.

Das Ziel ist das Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 1. Dezember 2024. Mitte November hat das Kabinett dem Zweiten Änderungsantrag zugestimmt und dem Landtag gemäß Abschnitt 2 Nr. 2 der Landtagsinformationsvereinbarung unterrichtet. 

Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages wurde von den Ländern und im Bund zwischen Ende November und dem Jahreswechsel unterzeichnet. Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat den Staatsvertrag am 21. Dezember 2023 unterzeichnet. 

Mit Kabinettsbeschluss vom 13. November 2023 wurde das Ministerin für Infrastruktur und Digitales zudem beauftragt, nach Unterzeichnung des Staatsvertrages den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes vorzulegen, mit dem der Staatsvertrag ratifiziert werden soll. Dieser Entwurf liegt Ihnen heute vor.

Meine Damen und Herren! Damit könnte ich die Einbringung eigentlich auch schon abschließen. Aber ich vermute, dass sich nicht jeder in diesem Raum jeden Tag mit all den Gremien befasst, über die wir die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland steuern. Erlauben Sie mir deshalb ein paar grundsätzliche Überlegungen zur Koordinierung der Digitalisierung in Deutschland.

Digitalisierung geht - das sagen Ihnen Menschen, die sich damit beschäftigen - natürlich in zentralen Strukturen besonders einfach. Diese Aussage beantwortet auch schon das eine oder andere Lamento, dass wir in Deutschland immer wieder vortragen, dass es bei uns langsamer ginge, als in dem ein oder anderen Land auf dieser Welt. Es wird niemanden überraschen, dass es auch in Deutschland immer wieder einmal die Forderung gibt, dass man Digitalisierung einfach schön zentral vorschreiben solle. Wir haben das - an dieser Stelle muss man ehrlich sein - in Sachsen-Anhalt in einzelnen Fassetten auch aufgenommen, etwa beim Zuschnitt meines eigenen Ressorts. Denn die Konzentration aller Zuständigkeiten rund um die Digitalisierung in einem Ministerium ist das Ergebnis einer solchen Forderung und der Erkenntnis, dass aus einer Hand mit weniger Abstimmungsnotwendigkeiten viele dieser Dinge schneller umzusetzen sind. 

Sachsen-Anhalt hat sich auch dazu entschieden, der Einrichtung einer Digitalministerkonferenz zuzustimmen, und das obwohl ich nicht unbedingt ein bekennender Fan von vielen großen Konferenzen und Besprechungen bin. Aber ich bin davon überzeugt, dass eine Digitalministerkonferenz, die die Länderkoordinierung auf ein ganz anderes Level setzt, auch eine Konzentrationswirkung auf das Wimmelbild digitaler Zuständigkeiten hat.

(Beifall bei der FDP) 

Allerdings müssen wir uns aber auch immer klarmachen: Unsere Verfassung in Deutschland sieht vor, dass Deutschland aus 16 Ländern besteht, die einen Bund bilden. Unsere Verfassung sieht auch vor, dass die kommunale Autonomie ein hohes Gut ist. Das bedeutet, dass wir bei der Digitalisierung diese Aspekte schlicht und ergreifend zu berücksichtigen haben. Das heißt, ich muss die Länderhoheiten akzeptieren. Das heißt, ich muss die kommunalen Interessen berücksichtigen. Deshalb stellen wir uns auch in Sachsen-Anhalt - ich nehme das aber auch für ganz Deutschland wahr - der Herausforderung, die Digitalisierung der Verwaltung in all ihrer Vielschichtigkeit umzusetzen und nicht einfach nach Einheitlichkeit für alle zu rufen. 

Genau dafür spielen der IT-Planungsrat und die FITKO eine wesentliche Rolle. Sie koordinieren die Digitalisierung über die Ländergrenzen hinweg, entwickeln einheitliche Standards und geben Sicherheitsanforderungen vor; das wird auch immer wichtiger. 

So hat der IT-Planungsrat gerade in diesen Tagen durch eine Initiative des CIO des Landes Sachsen-Anhalt über die Errichtung eines föderalen Standardisierungsboards befunden. Dabei wünschen wir uns sicher alle noch mehr Geschwindigkeit. Aber ich bin überzeugt: Sowohl die föderalen Strukturen als auch die kommunale Selbstverwaltung sind es wert, dass wir uns bei der Digitalisierung unserer Verwaltung dieser Mühe auch unterziehen. Deshalb sind wir als Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Landkreistag, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund, gemeinsam mit vielen Kommunen in unserem Land der KITU beigetreten, um mit den Kommunen auf Augenhöhe die Verwaltungsdigitalisierung in unserem Bundesland voranzubringen.

(Beifall bei der FDP) 

Deshalb setzen wir gemeinsam mit den Kommunen die digitalen Leistungen um. Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern, das ist sehr aufwendig, manchmal auch zäh und oft sehr mühsam. Wir halten es letztlich für erfolgreich. Ich kann Ihnen sagen, dass die Präsentationen der digitalen OZG-Leistungen inklusive der Schnittstellen zu den kommunalen Fachverfahren in den letzten Monaten sehr deutlich gezeigt haben, dass wir hierbei auch endlich vorankommen und ein Ziel sehen. Dabei bin ich Landkreisen, wie dem Harz, Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld, aber auch der Landeshauptstadt und anderen sehr dankbar dafür, dass sie diesen Weg auch gemeinsam mit uns gehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir schon Ende dieses Jahres endlich in vielen Landkreisen wirklich digitale Leistungen angeboten bekommen und für uns als Bürger das Büro von Zuhause, das Fehlen von Gängen zum Amt, kein Behördenbingo mehr spielen zu müssen, tatsächlich ein Stück unserer Realität werden.

Meine Damen und Herren! Gerade bei den OZG-Leistungen zeigt sich, dass das sogenannte EfA-Prinzip „Einer für alle“ endlich auch Früchte trägt. Die Bundesländer stellen eines nach dem anderen immer mehr digitale Leistungen zur Verfügung, über die die Kommunen inzwischen aus einem breiten Angebot auch verfügen können. 

Meine Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass die föderalen, die kommunalen Zuständigkeiten bei uns gut justiert sind und dass wir bei der Digitalisierung unserer Verwaltung trotzdem erfolgreich sein können. Dafür werden der IT-Planungsrat und auch die FITKO eine wesentliche Rolle spielen und deren finanzielle Grundlagen setzen wir mit diesem Gesetzentwurf auf einen neuen Level. 

Ich bitte Sie nach den Beratungen in den Ausschüssen um Zustimmung. - Ich danke Ihnen. 

(Beifall bei der FDP)