Nach Artikel 19 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, „den Landtag mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen, die das Land Sachsen-Anhalt betreffen“. Ihre Vertreter haben zudem das Recht, vor dem Landtag gehört zu werden. Von diesem Recht macht derzeit das Bündnis „Den Mangel beenden! – Unseren Kindern Zukunft geben!“ Gebrauch.
Das Bündnis startete Anfang Mai 2017 eine Volksinitiative, auf deren Basis der drohende beziehungsweise schon bestehende Lehrermangel beendet und schnellstmöglich neue Lehrkräfte und Pädagogen eingestellt werden sollen. Als ersten Schritt musste die Initiative mindestens 30 000 Unterschriften sammeln. Vor diesem Hintergrund muss sich der Landtag mit der Initiative befassen. Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahm am Mittwoch, 13. September 2017, die insgesamt 96 550 gesammelten Unterschriften von den Vertrauenspersonen der Volksinitiative entgegen.
Ziele der Volksinitiative
„Durch den Personalmangel ist die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen und damit ihre und unser aller Zukunft in einer Wissens- und Leistungsgesellschaft grundlegend bedroht“, beklagten die Wortführer der Initiative in ihrer Begründung für das Vorhaben. Und weiter: „Die ständig steigenden Anforderungen führen dazu, dass immer mehr Lehrerinnen und Lehrer und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den älter werdenden Kollegien krankheitsbedingt fehlen und am Ende vorzeitig aus dem Schuldienst ausscheiden – ein Teufelskreis.“
Die Kernforderungen der Volksinitiative sind:
- Dass 1 000 Lehrerinnen und Lehrer und 400 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zu den aktuellen Planungen eingestellt werden, um das in den letzten vier Schuljahren entstandene Personaldefizit zu beseitigen.
- Dass der fachspezifische Personalbedarf an Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen durch unabhängige Experten ermittelt und vom Land abgesichert wird.
- Dass die Einstellungspraxis so geändert wird, dass alle jungen Lehrkräfte im Land gehalten werden.
- Dass die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern und von weiteren pädagogischen Fachkräften ausgeweitet wird.
Das weitere Verfahren
Das Volksabstimmungsgesetz besagt: „Angenommene Volksinitiativen, die keinen Gesetzentwurf zum Inhalt haben, sind vom Landtag innerhalb von vier Monaten nach der Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 abschließend zu behandeln.“ Angenommene Volksinitiativen werden an den Petitionsausschuss überwiesen. Dieser hört die Vertrauenspersonen der Volksinitiative an und kann Empfehlungen der sachlich zuständigen Ausschüsse des Landtags sowie Gutachten von Sachverständigen einholen. Der Petitionsausschuss erstellt daraufhin eine Beschlussempfehlung für den Landtag. Im Anschluss findet eine Aussprache zu der Volksinitiative im Landtag statt, bei der eine Vertrauensperson das Recht auf Anhörung hat.
Sollte das Bündnis mit der Behandlung der Volksinitiative im Landtag nicht zufrieden sein, besteht die Möglichkeit, einen Schritt weiterzugehen und einVolksbegehren zu starten.
Die Mitglieder des Bündnisses
- Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e. V.
- Landesgruppe Sachsen-Anhalt (dgs)
- Deutscher Gewerkschaftsbund Sachsen-Anhalt (DGB)
- Deutscher Sportlehrerverband e. V.
- Landesverband Sachsen-Anhalt (DSLV)
- DIE LINKE, Landesverband Sachsen-Anhalt
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt (GEW)
- Grundschulverband e. V. Landesgruppe Sachsen-Anhalt (GVS)
- Landeselternrat des Landes Sachsen-Anhalt (LER)
- Verband Sonderpädagogik e. V.
- Landesverband Sachsen-Anhalt (vds)
- Sekundarschullehrerverband Sachsen-Anhalt e. V. (SLV)
- Verband Bildung und Erziehung e. V.
- Landesverband Sachsen-Anhalt (VBE)